Schadensmanagement

Haftpflicht

In der Haftpflicht kommt der Grundsatz zum Ausdruck, eine andere Person (Geschädigter), der durch das eigene Verhalten oder Unterlassen (des Schädigers) ein Schaden entstanden ist, hierfür zu entschädigen. Grundlage für dieses Rechtsinstitut ist in erster Linie das Bürgerliche Gesetzbuch.

Kasko

Eine Kaskoversicherung (vom spanischen ‚casco’, zu deutsch ‚Schiffsrumpf’) deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die aufgrund eines selbst verursachten Unfalls entstehen. Grundlage ist jeweils der Versicherungsvertrag.

Abrechnung auf Neuwagenbasis

Der Geschädigte konnte bisher unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber der Versicherung einen Anspruch auf einen Neuwagen („unechter Totalschaden“) geltend machen.

Dies ist der Fall, wenn das beschädigte Fahrzeug

  • nicht älter als ein (höchstens zwei) Monate ist,
  • bisher maximal 1.000 Kilometer gefahren wurde,
  • eine erhebliche Beschädigung erlitten hat.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Bedingungen verschärft.

Integritätsinteresse

Als Integritätsinteresse wird in der Rechtswissenschaft das Interesse des Eigentümers oder eines Vertragspartners an der Unversehrtheit seiner Rechtsgüter bezeichnet. Viele gesetzliche Regeln innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches verweisen auf diesen Grundsatz des Güterschutzes.

Zuletzt Aktualisiert am 27.10.2021