Plakettenwert

Der sogenannte Plakettenwert hat nichts mit dem für die AU gültigen Grenzwert gemein. Vielmehr handelt es sich dabei um einen mit herkömmlichen Opazimetern ermittelten Trübungswert, welcher bei der Homologation eines neuen Fahrzeugtyps gemessen und mit dem Toleranzwert 0,5 beaufschlagt wurde.

Das bedeutet beispielsweise: Beträgt der k-Wert (=Trübungswert) bei einer Typprüfung 0,08 m-1, ist der Plakettenwert demzufolge 0,58 m-1. Beträgt der Plakettenwert 0,5, wurde bei der Typprüfung keine Trübung festgestellt.

Plakettenwert
Pflicht: Jedes Fahrzeug muss mit dem bei der Typprüfung ermittelten Plakettenwert gekennzeichnet sein. Wo der Fahrzeughersteller diesen anbringt, ist allerdings nicht genormt. Bild: Schmidt
Zuletzt Aktualisiert am 28.11.2023