
Eine Frage der Diskriminierung
In wenigen Tagen wird es für die Fahrzeughersteller ernst. Ab dem 23. September müssen sie auch den freien Werkstätten nach einem Stufenplan
erste Schnittstellen zur Fahrzeugelektronik öffnen, damit diese bestimmte Programmierarbeiten (z. B. bei Bauteilwechsel) genauso vornehmen können wie ihre Markenkollegen. Bis Mitte 2028 sind dann Zugangseinschränkungen für berechtigte Marktteilnehmer vollends aufzuheben, um freien Werkstätten alle softwarebezogenen Arbeiten zu ermöglichen. Ziel dieser EU-Vorgabe ist es, eine Diskriminierung zwischen Marken- und markenunabhängigen Werkstätten zu unterbinden.
So weit die Theorie. In der Praxis dürfen bei der Umsetzung dann aber keine vorgeschobenen Argumente seitens der Fahrzeugbauer gelten, welche die EU-geschaffenen Vorgaben unterminieren. Um es mit Carsten Beuß vom Verband des Kfz-Gewerbes in Baden-Württemberg zu sagen: „Der Rechtsrahmen steht, jetzt zählt die Praxis.“ Ihm zufolge darf etwa die „Cybersicherheit nicht zum Vorwand werden, den Datenzugang durch die Hintertür wieder zu verengen. Sicherheit und fairer Zugang schließen sich nicht aus, das beweist das SERMI-Verfahren“.
Aber nicht nur die Cybersicherheit ist ein Hebel für die OEMs, dem freien Markt das Leben schwer zu machen. Während dieser Deckmantel für verwehrte Zugänge meiner Auffassung nach eine offensichtliche Diskriminierung der Freien wäre, sieht das anders aus bei Ersatzteilen, die sich nur mit einem originalen digitalen Anlerncode (oder Ähnlichem) verbauen lassen, der auch nur zusammen mit einem Originalteil verfügbar ist. Etwa so, wie man es von den Anhängekupplungen von VW kennt. Hier könnten die OEMs durchaus argumentieren, dass es sich um keine Diskriminierung der freien Werkstätten handelt, da sie Originalteile jederzeit und ohne Einschränkung kaufen und verbauen können.
Hier müssen die Interessenvertreter des freien Reparatur- und Ersatzteilmarkts die Entwicklung gut im Auge behalten. Denn tritt ein solches Teileszenario ein, werden Aftermarket-Zulieferer benachteiligt (wie schon bei der VW-AHK). Mittelbar trifft das dann auch freie Werkstätten und deren Kunden. Den einen entgehen Margen, den anderen kostengünstigere Lösungen. Besteht also keine freie Wahl zwischen freier und originaler Bezugsquelle, läuft es am Ende auf eine Diskriminierung des freien Markts hinaus. Und dazu darf es nicht kommen.







