eCoC und was er Kfz-Betrieben nutzen kann

Das KBA schafft mit einem neuen Onlineservice ab sofort die Möglichkeit zum elektronischen Abruf technischer Daten der sogenannten Übereinstimmungsbescheinigungen (eCoC).
Grundsätzlich bestätigt das Certificate of conformity CoC (dt.: Übereinstimmungsbescheinigung), dass ein Fahrzeug alle gültigen gesetzlichen Vorschriften und technischen Standards der EU erfüllt. Dafür enthält dieses Zertifikat entsprechende technische Daten des Modells. Beispielsweise können Kfz-Betriebe darüber die zulässigen Reifengrößen herausfinden, die als Alternative zu den in den Fahrzeugpapieren aufgeführten gefahren werden dürfen. Bekanntlich sind dort nicht alle zulässigen Größen für das jeweilige Fahrzeug aufgeführt. Weiterhin finden sich im CoC Abgaswerte, Abmessungen etc.
Der eCoC-Abrufservice greift für Fahrzeuge, die ab Oktober 2019 in den Verkehr gebracht wurden. Darüber können beispielsweise auch Behörden oder Prüforganisationen von den Fahrzeugherstellern im XML-Format eingestellte Datensätze herunterladen. Der Zugriff erfolgt dafür per Fahrzeug-Identifizierungsnummer. In einer weiteren Ausbaustufe sollen die vollständigen Daten des eCoC in einer nutzerfreundlicheren Form, einschließlich deutschsprachiger Feldbezeichnungen, zur Verfügung stehen.







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