Die Gelenkspieltester der Serie APT-Pit von Autopstenhoj für Fahrzeuge ab 7,5 t Gesamtgewicht erfüllen die Anforderung der neuen EU-Richtlinie 2014/45. Bilder Autopstenhoj
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Richtig in der Spur? Gelenkspieltester für Nutzfahrzeuge erhöhen die Verkehrssicherheit!

Seit vielen Jahren werden bei der HU §29 die meisten Fahrzeuge bis 3,5t einem Test unterzogen, um ein Spiel in der Lenkung oder den Aufhängungsteilen festzustellen. Ein Spiel in den Fahrwerkskomponenten gilt als erhebliches Sicherheitsrisiko. Somit haben sehr viele Prüfstationen, markengebundene sowie freie Werkstätten in den letzten Jahren in diesen Bereich investiert. Dies erhöht die Qualität der HU §29, trägt zu einem besseren Sicherheitsgefühl des Fahrzeugführers bei und steigert die allgemeine Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. „Im Falle von Lkw von 7,5 bis 40t Gesamtgewicht sind in den Nfz-Werkstätten sowie auch bei einigen Prüforganisationen Gelenkspieltester jedoch längst nicht so verbreitet wie in Pkw-Betrieben“, so Robin Spaans, Produktmanager Test Equipment beim Spezialisten für Prüf- und Hebetechnik Autopstenhoj. Gerade bei schweren Fahrzeugen treibe ein zu großes Spiel in der Lenkung oder übermäßiger Verschleiß in der Radaufhängung, die Unfallgefahr in die Höhe. Eine gründliche und regelmäßige Überprüfung mit einem Gelenkspieltester würde die Gefahren minimieren und die Verkehrssicherheit erhöhen, so Robin Spaans.

„Mit einem Gelenkspieltester für Fahrzeuge über 3,5t könnten Prüforganisationen und Lkw-Werkstätten, Lenkungs- und Gelenkschäden und übermäßiges Spiel in Fahrwerken von Transportern, Llkw sowie Lkw sicher diagnostizieren“, so Robin Spaans.

Neue EU-Richtlinie

Ab Mai 2023 soll die EU-Richtlinie 2014/45 die Sicherheit bei Fahrzeugen über 3,5t Gesamtgewicht erhöhen. Dazu haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die HU schrittweise dem Stand der Technik angepasst. So steht in der Einleitung unter Punkt 44: „Die in Prüfstellen verwendeten Prüfeinrichtungen und -geräte sollten den für die Durchführung der technischen Überwachung festgelegten Anforderungen genügen, hierfür wurde ein Zeitraum von 5 Jahren eingeräumt.“ Des Weiteren ist laut Spaans in Artikel 11 Prüfeinrichtungen und -geräte noch folgendes nachzulesen: „(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zur Durchführung der technischen Überwachung eingesetzten Prüfeinrichtungen und -geräte den technischen Mindestanforderungen nach Anhang III genügen.“ In Anhang III, Absatz 8 der Richtlinie sind die technischen Vorgaben für Geräte zur Prüfung der Rad-Achs-Aufhängung von Fahrzeugen schwerer als 3,5 Tonnen beschrieben. So muss ein Gelenkspieltester laut Vorgabe mit mindestens zwei kraftbetriebenen Platten ausgestattet sein, die sich sowohl in Längs- als auch in Querrichtung entgegengesetzt voneinander bewegen können. Die Bewegung der Platten ist dabei durch den Bediener von seiner Prüfposition aus zu steuern. Dazu ist bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht noch der Verfahrweg in Längs- und Querrichtung mit mindestens 95 Millimeter sowie die Verfahrgeschwindigkeit in Längs- und Querrichtung 5 cm/s bis 15 cm/s vorgegeben. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass unzulässiges Spiel in den Fahrwerkskomponenten auch bei Nutzfahrzeugen festgestellt werden kann, da dies mit Muskelkraft, bei Achsgewichten die teilweise bei 8-10t liegen, nicht mehr möglich ist.

Auf der sicheren Seite

Im Rahmen der Hauptuntersuchungen in den Nfz-Werkstätten oder Prüfstationen sollte ab Mai 2023 ein solcher richtlinienkonformen Gelenkspieltester für die HU eingesetzt werden. „Leider haben das Europäische Parlament und der Rat nicht alle Punkte bedacht, die bei der HU geprüft werden sollten. In Anhang I / 3. ‚Inhalte und Methoden der Prüfung‘ sowie ‚Bewerten von Mängeln an Fahrzeugen‘, sind die einzelnen Prüfpunkte und Methoden aufgeführt. Betrachtet man den Prüfpunkt 5 – ‚Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung‘, wird dort der Gelenkspieltester mehr oder weniger nur ‚empfohlen‘. Demnach wäre es weiterhin erlaubt, die HU ohne einen Gelenkspieltester durchzuführen. „Unserer Meinung nach sollten diese Punkte noch einmal überarbeitet werden, um hier mehr Klarheit und Sicherheit zu schaffen“, so Robin Spaans.

Den Beitrag finden Sie auch in der Print-Ausgabe 2-2022 der Krafthand-Truck.