MAN e-Truck in Berlin Tempelhof. Bild: MAN
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Nutzfahrzeug-Förderung geht in die zweite Runde

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) veröffentlicht. Ergänzt wird die zweite Runde des erfolgreichen Förderprogramms durch einen zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur. Die Antragsstellung wird für beide Aufrufe ab dem 29.06.2022 möglich sein. Ferner besteht bei diesen Förderaufrufen die Möglichkeit Wasserstoffinfrastruktur zu beantragen.

„Nach dem ersten Förderaufruf mit rund 2.000 beantragten klimafreundlichen Nutzfahrzeugen aller Klassen und Antriebstechnologien, schreiben wir diese Erfolgsgeschichte mit dem zweiten Förderaufruf sowie mit einem zusätzlichen Aufruf für Sonderfahrzeuge und Infrastruktur fort. Mit den bereitgestellten Mitteln unterstützen wir die Branche dabei, Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und Emissionen im Straßengüterverkehr zu senken“, so Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr.

Nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.

Im zweiten Förderaufruf sowie dem zusätzlichen Aufruf speziell für Sonderfahrzeuge werden laut BMDV jeweils drei Elemente gefördert:

  • Förderung der Anschaffung von neuen alternativen, klimaschonenden Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.
  • Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
  • Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMDV insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMDV zur Förderung der Elektromobilität, wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.

Nähere Details der Förderung regeln der Richtlinientext sowie der zweite Förderaufruf und der Sonderaufruf vom 15.06.2022, abrufbar auf der Website der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sowie auf www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de

Die Antragsstellung wird für beide Aufrufe ab dem 29.06.2022 möglich sein. Zusätzlich besteht bei diesen Förderaufrufen die Möglichkeit, Wasserstofftankinfrastruktur zu beantragen.

Um offene Fragen zur Antragsstellung zu klären, wird es am 27.06.2022 um 14 Uhr ein Webinar, durchgeführt vom BAG, BMDV sowie der NOW, geben.