Das neue Förderprogramm 'Umweltschutz und Sicherheit' startete am 5.2.2024. Bild: Kögel
Neue Fahrzeuge

Neue Förderperiode ‚Umweltschutz und Sicherheit‘ hat begonnen

Aus dem De-Minimis-Förderprogramm wird ab der Förderperiode 2024 das Programm ‚Umweltschutz und Sicherheit‘. Im Rahmen dessen fördert der Bund zahlreiche Features, unter anderem auch Investitionen in sichere Auflieger und Anhänger. Seit dem 5.2.2024 und bis 31.Mai 2024 können Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen Förderanträge stellen und bei Kauf, Miete und Leasing eines Trailers und bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug erhalten.

Förderanträge können über das Onlineportal des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) www.balm.bund.de gestellt werden. Unter der gleichen Adresse stehen auch alle Informationen zum Programm zum Download bereit. Mit den Zuschüssen fördert der Staat unter anderem Investitionen, die dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen.

Der Förderkatalog des Programms umfasst eine Vielzahl von Systemen, welche die Sicherheit und die Transporteffizienz und damit auch die Nachhaltigkeit eines Nutzfahrzeugs optimieren sollen. Dazu zählen beispielsweise Telematik- und Reifendrucküberwachungs- sowie -Nachfüllsysteme, Dachplanen-Hubvorrichtungen, um gefährliche Dachlasten wie Eis zu entfernen, Rampenanfahrhilfen, Lenkachsen, rollwiderstandsoptimierte Reifen, schnittfeste Planen, Trennwände und Kühlvorhänge sowie aerodynamisch günstige Luftleitkörper. Die vollständige Liste findet sich ebenfalls auf der Internetseite des BALM.

Wer zuerst beantragt, erhält zuerst – solange das Geld reicht

Die Förderanträge müssen vor dem Abschluss des Fahrzeugkaufs oder dem Beginn eines Miet- und Leasingvertrags gestellt werden. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die ein Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchführt. Die Höhe der Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag pro Unternehmen ist abhängig von der Zahl der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und beträgt pro Jahr und pro Fahrzeug maximal 2.000 Euro Außerdem kann ein Unternehmen insgesamt höchstens 33.000 Euro pro Jahr erhalten. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Das heißt: Das BALM bearbeitet die Anträge nach dem Eingangszeitstempel und gewährt höchstens so lange Zuschüsse, bis der Fördertopf aufgebraucht ist. Das letzte Budget 2023 war relativ rasch ausgeschöpft!