Zahlreiche Assistenzsysteme sind seit dem 6.7.2022 für neue Fahrzeuge Pflicht. Ein Notbremsassistent (Bild) erst ab 2024. Bild: ADAC
Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMDV)

Mehr Verkehrssicherheit durch verbesserte Notbremsassistenten

Notbremsassistenten sollen dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMDV) noch sicherer und effektiver werden. So hat sich das Ministerium eigenen Angaben zufolge erfolgreich für höhere Anforderungen an die Fahrassistenzsysteme bei Lkw und Bussen eingesetzt. Die neuen Vorgaben wurden jetzt auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) beschlossen. Die technische Expertengruppe der UN, die die Neuerungen beschlossen hat, wird von Deutschland und Japan geleitet.

„Mit den neuen technischen Vorschriften, die Lkw-Notbremsassistenten künftig weltweit erfüllen müssen, erhöhen wir die Verkehrssicherheit und reduzieren die Gefahr von Auffahr-Unfällen. Deutschland war hier ein wesentlicher Impulsgeber. Davon profitieren künftig auch Fußgänger, denn die neue Generation von Notbremsassistenten wird neben Fahrzeugen auch Personen erkennen. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten für den Einsatz der lebensrettenden Systeme. Deshalb geht es jetzt darum, die Vorgaben schnellstmöglich auf EU-Ebene umzusetzen. Auch dafür werden wir uns mit Hochdruck einsetzen“, so Bundesminister Dr. Volker Wissing (FDP).

Frühzeitigere Aktivierung

Die jetzt beschlossenen Neuerungen bedeuten unter anderem, dass sich die Systeme künftig bei Unfallgefahr frühzeitiger einschalten. Droht ein Lkw auf ein stehendes Fahrzeug zu fahren, wird die Geschwindigkeit massiv reduziert. Dies kann insbesondere an einem Stau-Ende Leben retten. Außerdem können Notbremsassistenten in Zukunft nicht mehr dauerhaft manuell ausgeschaltet werden. Wird das System vom Fahrer deaktiviert, schaltet es sich nach 15 Minuten automatisch wieder ein.

Fußgängererkennung

Neu ist auch, dass Notbremsassistenten ihre Wirkung nicht mehr nur auf Autobahnen entfalten sollen: Die neue Generation von Notbremsassistenten muss neben Fahrzeugen auch Fußgänger erkennen können. Damit wird der Anwendungsbereich von Lkw-Notbremsassistenzsystemen erstmals auf den innerstädtischen Bereich erweitert.

Gültigkeit ab September 2025

Die Änderungen gelten völkerrechtlich auf UN-Ebene ab September 2025 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2028 für alle Neufahrzeuge. Diese internationalen Regelungen müssen in einem weiteren Schritt in verbindliches EU-Recht umgesetzt werden. Fahrzeughersteller können diese neuen Anforderungen grundsätzlich ab Inkrafttreten auf UN-Ebene anwenden und somit freiwillig früher verbesserte Systeme auf den Markt bringen.
Das BMDV wird sich eigenen Angaben zufolge auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die neuen Anforderungen und Einführungsfristen schnellstmöglich auch im Rahmen der EU-Fahrzeugtypgenehmigung verpflichtend verankert werden.

 


Hintergrund
Ein Notbremsassistent ist ein vorausschauendes Fahrerassistenzsystem, das bei Kollisionsgefahr warnt und, wenn erforderlich, selbsttätig eine Notbremsung einleitet. Es kann insbesondere helfen, Auffahrunfälle mit schweren Nutzfahrzeugen zu vermeiden.
Notbremsassistenten sind abhängig von der Fahrzeugkategorie und -bauart schrittweise seit November 2013 EU-weit eingeführt worden. Seit November 2018 ist diese Einführung abgeschlossen, d.h. Notbremsassistenten sind seitdem EU-weit für bestimmte Lkw und Busse (Neufahrzeuge und neue Typen) verpflichtend vorgeschrieben.