Besser original: Um sicherzustellen, dass es sich bei den eingebauten Komponenten tatsächlich um Original-Ersatzteile handelt, versieht Jost seine Verpackungen mit einem speziellen Hologramm-Etikett. Dieses soll als Siegel dienen und – soweit es unbeschädigt ist – für die Originalität des Inhalts bürgen. Bild: Jost
Nfz-Branche

Jost: Sicherheit geht vor

Unter diesem Motto will der Neu-Isenburger Anhängetechnik-Spezialist Jost Werkstätten, Teilehändler und Fuhrparkverantwortliche in Speditionen und Transportunternehmen gleichermaßen sensibilisieren und nach eigenem Bekunden „für mehr Sicherheit bei der Reparatur und dem Ersatz von fahrzeugverbindenden Systemen“ sorgen.

Insbesondere bei bauartgenehmigungspflichtigen Komponenten wie Anhänge- und Sattelkupplungen sollten die Verantwortlichen in den Einbauwerkstätten und bei den Transporteuren zwingend auf Original-Ersatzteile achten, lautet der Tenor der auf der IAA Nutzfahrzeuge 2014 initiierten Sicherheitskampagne.

Das Unternehmen verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (AZ 2-06 O 654/12), bei dem die Richter festgestellt haben, dass Verschleiß- und Ersatzteile für Komponenten, die einer Bauartgenehmigung nach § 22a Abs. 1 Ziff. 6 StVZO unterliegen, ausschließlich vom Inhaber der Bauartgenehmigung vertrieben werden dürfen. „Das Gericht weist in dem Urteil zudem darauf hin, dass nur Original-Ersatzteile den Erhalt der Bauartgenehmigung – und damit die Sicherheit der Komponente – gewährleisten können“, so die Verantwortlichen bei Jost. Das bedeute, dass sowohl Händler und Werkstätten, die solche Artikel vertreiben oder einbauen, wie auch der Fahrzeugbetreiber selbst, in vollem Umfang für die Folgen haften müssten.

Strenge Auflagen
Um eine Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO zu erlangen, müssen Hersteller wie Jost nach eigenem Bekunden strenge Auflagen erfüllen. „Dies beginnt bereits bei Entwicklung und geht über die Qualitätssicherung in der Produktion bis hin zu umfangreichen internen Belastungstests, welche unter ständiger Kontrolle des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgeführt und dokumentiert werden müssen“, heißt es in einer Unternehmensmitteilung zur Sicherheitskampagne. Nur so lasse sich die Sicherheit und ordnungsgemäße Funktion der Produkte gewährleisten. Aber auch vermeintlich nicht sicherheitsrelevante Komponenten können den Neu-Isenburgern zufolge mangelhafte Ersatzteile ernstzunehmende Folgeschäden verursachen. Deshalb raten die Fachleute, auch bei Verschleißteilen auf Original-Ersatzteile zu achten.

Um die Kunden vor Nachbau-Ersatzteilen zu schützen, liefert Jost mittlerweile alle Original-Ersatzteile in mit einem Hologramm-Etikett versehenen Verpackungen aus. Dieses diene gewissermaßen als Siegel für die Ersatzteil-Kits und soll, solange es unbeschädigt ist, die Originalität des Inhalts sicherstellen.

Jost, Neu-Isenburg, Tel. 0 61 02 / 2 95-0,www.jost-world.com