TÜV-Süd: Geänderte Regeln für Kurzzeitkennzeichen
Die gesetzlichen Vorschriften für die Nummernschilder mit gelbem Feld sind ab 1.4.2015 verschärft worden. Ein Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten darf nur noch dann eingesetzt werden, wenn das Fahrzeug noch eine gültige Hauptuntersuchung (HU) hat. Darauf verweist der TÜV-Süd. mehr …