Bei Spanngurten gibt es kein MHD. Dennoch müssen die Zurrsysteme vor jedem Gebrauch auf Eignung und Verschleiß geprüft werden. Spanset repariert im Übrigen auch verschlissene Zurrgurte. Bild: Spanset

Sicher gesichert!? Gibt es bei Spanngurten ein Mindest-Haltbarkeitsdatum?

Immer wieder taucht die Frage auf, ob Zurrgurte für die Ladungssicherung ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder (wie bei Medikamenten) gar ein Verfallsdatum haben. Die Antwort lautet: Nein, grundsätzlich nicht. Zurrgurte können nach den Erfahrungen des Spezialisten für Ladungssicherung Spanset bei bestimmungsgemäßer Verwendung, richtiger Lagerung und Pflege über viele Jahre und manchmal sogar Jahrzehnte eingesetzt werden. Dabei seien aber stets die mitgelieferte Betriebsanleitung sowie die Pflegehinweise zu beachten.

Somit steht einer nachhaltigen Nutzung der Zurrgurte grundsätzlich nichts im Wege. Aber Vorsicht! Niemand bescheinigt einem Zurrsystem eine unbegrenzte Lebensdauer. Stattdessen gilt: Sie ist vom technischen Zustand der Zurrgurte abhängig. In diesem Punkt nehmen die relevanten Richtlinien und Normen wie etwa VDI 2700 und EN-12195 vor allem die Fahrer, Verlader und Unternehmer in die Pflicht. Jeder von ihnen ist mitverantwortlich für die Beantwortung der Frage, ob ein Zurrgurt im konkreten Fall genutzt werden darf oder reif zur Entsorgung ist.

Prüfung vor jedem Gebrauch

Vor der ersten Inbetriebnahme eines Zurrsystems ist daher sicherzustellen, dass es den gültigen Normen entspricht und über ein fest angebrachtes, lesbares Etikett verfügt. Zu den vorgeschriebenen Angaben gehören unter anderem die Zurrkraft (Lashing Capacity, LC), die Handkraft (Standard Hand Force, SHF) und bei Systemen für das Niederzurren, die Vorspannkraft (Standard Tension Force, STF). Darüber hinaus sehen die meisten Bedienungsanleitungen (auch die von SpanSet Deutschland) vor, dass der Zurrgurt bei jeder Verwendung auf augenfällige Mängel zu kontrollieren ist. Als Anzeichen von Schäden gelten zum Beispiel unvollständige oder fehlende sowie unleserliche Angaben auf dem Etikett, Verformungen, Risse, starke Anzeichen von Verschleiß und Korrosion bei Endbeschlägen und Spannelementen, Risse, Schnitte, Einkerbungen und Brüche in lasttragenden Fasern und Nähten sowie Verformungen durch Wärmeeinwirkung bei Gurtbändern.

Regelmäßige Prüfung

Mindestens einmal jährlich sind die Zurrmittel durch eine ‚befähigte Person‘ zu kontrollieren. Die Ergebnisse sind zwingend gemäß BetrSichV zu dokumentieren. Empfehlenswert sind ein digitales System, eine Prüfkartei oder ein Prüfbuch. Festzuhalten sind unter anderem: Datum und Art der Prüfung, Ergebnisse, festgestellte Mängel, Prüfungsurteil. Welchen Qualifikationsnachweis eine „befähigte Person“ benötigt, beschreibt unter anderem die EN 12195. Vorausgesetzt werden unter anderem eine entsprechende Ausbildung, Fachkenntnisse sowie praktische Erfahrungen. Richtlinien für die Ausbildung enthält die EN ISO 9002:1994, 4.4. In Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten könnten laut Spanset auch kürzere Prüfintervalle erforderlich sein. Letztendlich gilt: Zurrsysteme sind Arbeitsmittel, für die der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen von Prüfungen ermitteln und festlegen muss.

Den Beitrag finden Sie auch in der Print-Ausgabe 2-2025 der Krafthand-Truck.