Titelbild Krafthand 5/2024
Ausgabe:

5/2024

Erscheinungstermin:29. Februar 2024
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Editorial

Reparieren verboten?

Plant die EU wirklich ein Reparaturverbot für Autos über 15 Jahre? So absurd diese Frage, die mir ein Autohausinhaber per Mail stellte, auch klingen mag: Abwegig ist sie keinesfalls. Nicht nur, weil in der Politik immer mal wieder durchaus fragwürdige Ideen auftauchen, sondern auch, weil sich im Netz entsprechende Artikel finden. So ist einer übertitelt mit: „Von wegen Nachhaltigkeit: EU will Reparatur aller Fahrzeuge verbieten, die älter als 15 Jahre sind.“

Die Intention des Autohausinhabers, uns mit der Bitte um gesicherte Informationen anzuschreiben, ging allerdings nicht von solchen Beiträgen aus. Vielmehr wurde der Krafthand-Leser von einem Kunden darauf angesprochen. Deshalb wollte er für weitere Gespräche zu diesem Thema gerüstet sein, da er von dieser EU-Idee noch nie gehört hatte. Wie auch? Es gibt sie nicht. Zumindest schütteln entsprechende Verbandsvertreter mit guten Verbindungen nach Brüssel nur den Kopf: Noch nie gehört, so die sinngemäße Reaktion.

Was aber steckt dahinter? Wie es scheint, nutzen fragwürdige Autoren verschiedene Positionen des Vorschlags der EU-Kommission für eine Regelung zur Entsorgung von Altfahrzeugen, um ein Reparaturverbot für alte Fahrzeuge herzuleiten. Der Begriff Fake-News ist hier wohl angebracht. Denn weder findet sich eine 15-Jahres-Vorgabe noch ein konkretes Verbot zur Fahrzeugreparatur in dem Vorschlagstext. Neben anderen Punkten geht es vielmehr darum, einer fachgerechten Entsorgung innerhalb der EU Vorrang zu geben. Im Klartext: Altfahrzeuge sollen nicht mehr so einfach ins Nicht-EU-Ausland verschoben werden können.

Dem ZDK zufolge könnte dieser Plan sogar dazu führen, dass Reparaturen alter Autos attraktiver werden, wenn der Handel von Altfahrzeugen zur quasi Entsorgung eingeschränkt würde. In diesem Zusammenhang wichtig: Die nach der Europawahl wieder auf der Agenda stehende EU-Altfahrzeugverordnung definiert Altfahrzeuge danach, ob sie noch verkehrstauglich sind, sprich eine gültige HU haben, so der ZDK auf unsere Nachfrage. Ist das der Fall, ist der Handel mit ausländischen Partnern weiterhin möglich. Wenn nicht, landen „Schrottautos“ eben nicht irgendwo außerhalb der EU.

torsten.schmidt@krafthand-medien.de

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