Abgasuntersuchung

Unbequeme Wahrheiten

Bild: Schmidt
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Mit vielen, aber nicht minder wichtigen Fragen anderer Art muss sich der Gesetzgeber noch beschäftigen, in Hinblick auf die Partikelzählung. Denn es wurde zwar beschlossen, dass diese ab dem 1. Januar 2021 kommen soll. Welches Messverfahren zur Anwendung kommt, welche Grenzwerte gelten und wie das Messprozedere (z.B. bei welcher Drehzahl) aussieht, dazu gibt es derzeit aber noch keine Vorgaben. Logischerweise stellt sich damit automatisch die Frage:

    • Ist es angesichts der offenen Fragen überhaupt realistisch, dass die Partikelzählung 2021 kommt?

Auf Nachfrage antworten AVL-Ditest, Brain Bee, Hella Gutmann, Maha, Mahle, Texa sowie Wow nahezu unisono: Ob es zu einer Verschiebung kommt, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen und ist reine Spekulation. Der Zeitrahmen ist sicherlich sehr sportlich, trotzdem aber umsetzbar, wenn alle an diesem Prozess beteiligten Institutionen (Zulassungsbehörden, Gerätehersteller, Verordnungsgeber) das Thema intensiv und umgehend angehen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell am Markt verfügbaren AU-Tester

Das eine oder andere Unternehmen lässt jedoch auch verlauten: Je später seitens Gesetzgeber und Verordnungsgeber die Rahmenbedingungen gesetzt werden, umso unwahrscheinlicher wird die Einhaltung des Termins. Denn natürlich ist klar: Auch wenn alle namhaften AU-Gerätehersteller in den Startlöchern für die Entwicklung von Partikelzählern stehen, herbeizaubern lassen sich diese nicht. Zumal neben der Entwicklungszeit auch die Zulassung neu konzipierter AU-Geräte durch die physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig erfahrungsgemäß ein langwieriger Prozess sein kann.

 

Standpunkt

Eine schwer vorstellbare Situation

Torsten Schmidt, Chefredakteur der KRAFTHAND

Als ich vor einiger Zeit hier in der KRAFTHAND und auf unserer Onlineseite in einem Leitartikel die Frage stellte „Wie viele AU-Geräte sind genug?“, war an den Leserreaktionen zu spüren, dass viele noch gar nicht wissen, was ab 2021 auf sie zukommt. Woher auch. Weiß es doch noch nicht mal der ZDK. Dabei ist schon länger bekannt, das ab diesem Jahr beigestellte Prüfungen für eine HU nur noch akzeptiert werden dürfen, wenn diese innerhalb eines akkreditierten Systems vorgenommen wurden. Jetzt ist daran natürlich nicht der ZDK, sondern der Verordnungsgeber schuld.

Allerdings verwundert es schon, dass viele Kfz-Betriebe die in der Regel zugleich Innungsmitglieder sind, noch nie etwas von dieser Problematik gehört haben. Es ist ja verständlich, dass es schwierig ist, über ungelöste Problemestellungen zu reden, da sich viele Fragen nicht seriös beantworten lassen. Doch Werkstätten darüber im Unklaren zu lassen, womöglich mit dem Gedanken, man wolle diese nicht verunsichern, kann es auch nicht sein.

Zumal es so scheint, dass bis jetzt noch keine Lösung in Sicht ist. Dabei bin ich optimistisch, dass der ZDK, der sich immer vehement für den Erhalt und eine Reformierung der AU eingesetzt hat, auch die Akkreditierungs-Thematik lösen wird. Gelänge dies nicht, wäre der ganze Einsatz für die AU umsonst gewesen, weil dann womöglich nur noch die Sachverständigen am Zuge wären. Eine schwer vorstellbare Situation.

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