Abgasuntersuchung

Unbequeme Wahrheiten

Die AU ist ein Kundenbindungsinstrument, auf das viele Werkstätten trotz der Geräte- und Update- Kosten nicht verzichten können und wollen. Umso wichtiger ist es, derzeit bestehende Unsicherheiten, die in der Branche teils gar nicht bekannt sind, baldmöglichst auszuräumen. Geschieht das nicht, könnte sich ein Dilemma ähnlich der Scheinwerfer-Prüfrichtlinie wiederholen.

Bild: Schmidt
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Eigentlich schien alles klar, als Alexander Dobrindt vor der Bundestagswahl 2017 den Fahrplan für die Reformierung der AU festlegte. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende drei Schritte.

  • Schritt 1 ist die seit 1. Januar 2018 wieder grundsätzlich vorzunehmende Endrohrprüfung.
  • Schritt 2 ist die ab 1. Januar 2019 geltende AU-Grenzwertverschärfung für Euro-6-Fahrzeuge.
  • Schritt 3 ist die ab 2021 vorgesehene Partikelzählung an Dieselfahrzeugen.

So weit so bekannt. Nur ist eben derzeit noch gar nicht klar, wie es in gut zwei einhalb Jahren weitergeht. Denn es sind gleich mehrere Baustellen offen. Einmal geht es um noch ungeklärte Fragen rund um die Partikelzählung und zum anderen darum, dass ab 2021 beigestellte Prüfungen (in Ausgabe 3-4 berichteten wir schon darüber) nicht mehr akzeptiert werden.

Beigestellte Prüfungen nicht mehr zulässig

Letztgenannter Aspekt birgt einiges an Brisanz für die Branche. Denn Fakt ist: Nach derzeitiger Lage sind sogenannte beigestellte Prüfungen für die HU ab 2021 nicht mehr zulässig – zumindest in der jetzigen Form. Dazu muss man wissen: Eine beigestellte Prüfung ist beispielsweise eine Abgasuntersuchung, die nicht vom HU-Prüfingenieur selbst, sondern von einer Werkstatt vorgenommen wurde und dem HU-Prüfbericht beigestellt wird. Im Klartext heißt das: Ob der AU-Test von einer autorisierten Werkstatt oder einer Sachverständigenorganisation vorgenommen wird, spielt derzeit keine Rolle. So weit so gut und so bekannt

Was jedoch viele nicht wissen: Ab 2021 ist diese bis dato gängige Praxis nicht mehr möglich. Nach dem Willen des Verordnungsgebers darf ab dann ein Prüfingenieur eine beigestellte Prüfung nur noch akzeptieren, wenn diese innerhalb eines akkreditierten Systems durchgeführt wurde. Für Werkstätten heißt dies wiederum, dass sie neben zugelassenen AU-Geräten und AU-geschultem Personal auch noch eine spezielle Akkreditierung benötigen.

    • Doch wie sieht eine solche AU-Akkreditierung für Werkstätten aus?
    • Was braucht es, um eine AU-Akkreditierung ab 2021 zu erhalten?
    • Und wie viel kostet eine Akkreditierung überhaupt?

Alles Fragen, die KRAFTHAND dem ZDK gestellt hat, die vom Zentralverband des Kfz-Gewerbes jedoch unbeantwortet bleiben. „Leider können wir aus internen Gründen nicht vor Anfang Mai antworten“, so ein Sprecher gegenüber der Redaktion. Selbst wenn der ZDK für die derzeitige ungeklärte Situation und die vielen offenen Fragen nichts können mag, für die Branche ist das eine unbefriedigende Situation.

Denn solange nicht klar ist, wie es ab dem 1. Januar 2021 weitergeht und welchen zeitlichen und finanziellen Aufwand Werkstätten für eine Akkreditierung benötigen, dürfte das Unsicherheiten hervorrufen, die schlimmstenfalls in einer Kaufzurückhaltung in Sachen neue AU- Geräte mündet. Was daraus folgt, hat die ganze Branche bei der Scheinwerfer-Prüfrichtlinie zu spüren bekommen.

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