Technische Mitteilungen

KRAFTHAND-Leserservice zur Änderung der AU-Richtlinien

Bild: AVL Ditest
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

KRAFTHAND veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir Sie über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.

Die Diskussion um eine Reform der Abgasuntersuchung, um den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen im Rahmen der turnusmäßigen Hauptuntersuchung wirksamer überprüfen zu können, ist nicht neu. Im Grunde wird alle paar Jahre überlegt, wohin sich die AU entwickeln muss. Damit war es nur logisch, dass mit dem VW-Abgasskandal auch das noch gültige AU-Verfahren auf den Prüfstand gekommen ist. Zumal sich Verbände wie der ZDK, der Verband der Werkstattausrüster und Sachverständigenorganisationen, für eine Weiterentwicklung aussprachen und beim noch amtierenden Verkehrsminister Gehör fanden. So betonte er mehrfach, dass die Endrohrprüfung wieder zur Regel werden und Abgase auch wieder am Auspuffrohr gemessen werden müssten. Dabei geht es nicht ausschließlich darum, Manipulationen aufzudecken. Mit der Endrohrprüfung können auch ganz allgemein Fehler festgestellt werden , erklärt der Minister.

Die folgenden Seiten aus dem Verkehrsblatt, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, zeigen im Detail, dass sich Werkstätten nicht nur darauf einstellen müssen, wieder grundsätzlich am Abgasendrohr zu messen. Die folgenden drei Punkte geben einen Kurzüberblick, wie sich die AU peu à peu in den nächsten Jahren entwickelt:

  1. Ab 1. Januar 2018 ist wieder grundsätzlich am Endrohr zu messen.
  2. Ab 1. Januar 2019 sollen strengere Grenzwerte für die AU gelten.
  3. Ab 1. Januar 2021 wird ein Verfahren zur Partikelzählung bei Kompressionsmotoren eingeführt.

Während zur Umsetzung der ersten beiden Schritte in der Regel ein Software-Update bei den derzeit in den Werkstätten vorhandenen AU-Geräten genügt, dürften für die Partikelzählung vielerorts neue AU-Tester fällig werden. Wobei das Verkehrsministerium das anzuwendende Messverfahren und die zulässigen Grenzwerte für die Partikelmessung erst noch durch eine spätere Änderung dieser Richtlinie bekanntgeben wird.

Über folgenden – allen Abonnenten zugänglichen – Link, befindet sich eine PDF aus der KRAFTHAND-Printausgabe 22/2017, die die Technischen Mitteilungen aus dem Verkehrsblatt 19/2017 Eins-zu-eins darlegt.

 

 

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