Technische Mitteilungen

Kalibrierpflicht von AU-Geräten und deren Genauigkeitsklassen

Mecvhatroniker bei der Abgasuntersuchung
Ab 1. Januar 2019 gilt die Richtlinie zur Kalibrierung von AU-Geräten. Zudem hat der Gesetzgeber jetzt die offizielle Ergänzung zur AU-Richtlinie veröffentlicht. Bild: Guranti
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

KRAFTHAND veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir Sie über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.

Die Novellierung der Richtlinie für die Abgasuntersuchung hat bekanntlich dazu geführt, dass seit Anfang 2018 wieder generell bei allen AU-pflichtigen Automobilen am Endrohr zu prüfen ist. Im zweiten Schritt sehen die überarbeiteten Vorgaben vor, dass die AU-Grenzwerte für Fahrzeuge mit Euro 6 abgesenkt werden. Das bedeutet: Die Anforderungen an die Genauigkeit von AU-Testern steigt damit und nicht mehr alle im Feld befindlichen Geräte weisen die erforderlichen Genauigkeitsklassen auf.

Während für Benziner bis zur Euro 5 auch noch Geräte mit der Genauigkeitsklasse 1 zulässig sind, muss für die AU an Euro-6-Autos mit Ottomotor die Genauigkeitsklasse 0 oder 00 gegeben sein. Für Diesel war eine maximale Fehlergrenze für den Trübungswert (k-Wert) von +/- 0,3 bei den Euro-5-Fahrzeugen noch okay. Ab Euro 6 ist +/- 0,1 gefordert. Für viele Kfz-Betriebe bedeutet das: Sie brauchen ein neues Gerät.

Ab 1. Januar 2019 auch Kalibrierung Pflicht

Außerdem gilt: Kfz-Betriebe müssen neben einer Eichung auch eine Kalibrierung ihrer AU-Geräte vorweisen, um weiterhin Abgasuntersuchungen vornehmen zu können (hier Kommentar dazu). Das soll sicherstellen, dass die Genauigkeitsklasse über den Anwendungsbereich des Geräts erhalten bleibt und dieses so aufgestellt, angeschlossen und gewartet ist, dass die Richtigkeit der Messung garantiert ist. Was bei der alle 12 Monate vorzunehmenden Kalibrierung durch die entsprechenden Dienstleister (z.B. durch die Sachverständigenorganisationen) zu überprüfen ist, das findet sich in den technischen Mitteilungen.

Hier geht es zur – allen KRAFTHAND-Abonnenten zugänglichen – PDF, die die im Verkehrsblatt 11/2018 veröffentlichten Vorgaben des Gesetzgebers Eins-zu-eins darlegt. Zusätzlich hat KRAFTHAND diese technischen Mitteilungen in seiner Printausgabe 16/2018 veröffentlicht.

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