Technische Mitteilungen

Neufassung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten

Krafthand veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk für die tägliche Betriebspraxis. Ein Auszug aus dem Verkehrsblatt 11/2021.

Spätestens ab dem 1. Januar 2023 müssen Kalibrierdienstleister die jährliche AU-Geräte-Kalibrierung nach der neuen Richtlinie aus dem Verkehrsblatt 11/2021 vornehmen. Bild: AVL Ditest
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Mit der ab 1. Januar 2023 verordneten Partikelzählung im Rahmen der AU an Euro-6-Dieselfahrzeugen und der damit einhergehenden Einführung von Partikelmessmodulen (Krafthand berichtete) hat der Gesetzgeber die AU-Geräte-Kalibrierrichtlinie einer entsprechenden Anpassung unterzogen. Darin finden sich auch die Rahmenbedingungen, nach denen zertifizierte Kalibrierlabore die Partikelmesser zu kalibrieren haben. Zugleich gilt die Neufassung auch für Viergas- und die bisherigen Trübungsmesser (Opazimeter), die weiterhin für die AU an Benzinern und Dieselmotoren bis Euro 5 zum Einsatz kommen.

Die Vorgaben sind spätestens ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Da die Kalibrierung nicht von Werkstätten selbst, sondern von zertifizierten Dienstleistern vorgenommen wird, sind für Kfz-Betriebe diverse Prüfdetails weniger relevant als die Fristen. Hier gilt: Nach der Erstkalibrierung ist diese regelmäßig alle 12 Monate vorzunehmen. Und zwar monatsgenau. Wann eine vorzeitige Kalibrierung notwendig wird oder eine außerordentliche Kalibrierung ansteht, findet sich unter den Ziffern 2.1.3. und 2.1.4.

Der komplette Text zur Neufassung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgerätenden aus dem Verkehrsblatt 11/2021 steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Technische Mitteilungen 18-19/2021 anklicken.

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