Für Arbeiten an Gas- und Wasserstoff-Fahrzeugen ist, abhängig von der Art der Arbeiten und den geltenden Sicherheitsvorschriften, ein abgetrennter Arbeitsbereich vorzusehen. Bild: truckcon
Zukunftssichere Werkstatttechnik

H2-Arbeitsplätze und Abwasser-Management

Carsten Neuhaus ist Geschäftsführer der Firma truckcon. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Witten in Nordrhein-Westfalen, bietet einen Full-Service, wenn es um die Planung und Einrichtung von Lkw-Werkstätten geht. Das Leistungsspektrum umfasst die Beratung und technische Angebots- und Ausführungsplanung sowie die Lieferung und Installation technischer Einrichtungskomponenten. Dazu gehören neben eigens hergestellten Stahlfertiggruben auch Ölver- und -entsorgungsanlagen, Prüf- und Hebetechnik, Druckluft- und Abgasabsauganlagen, Waschtechnik, Flüssigkeitsdatenmanagement, elektronische Erfassungssysteme sowie die mobile Werkstattausstattung.

Weitere Schwerpunkte von truckcon sind die Einrichtung von Wasserstoff- und LPG-/CNG-Arbeitsplätzen sowie das Schmutzwasser-Management. Carsten Neuhaus liefert einen Einblick, auf was es dabei ankommt.

Herr Neuhaus, Wasserstoff-Verbrennungsmotoren (H2-ICE) gelten als Brückentechnologie hin zur Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs. Perspektivisch kommt der Brennstoffzellen-Lkw (FCEV) hinzu. Um H2-Lkw zu warten und zu reparieren bedarf es besonderer Vorkehrungen in der Werkstatt. Was gehört dazu?

Die Instandsetzung von gasbetriebenen Fahrzeugen und damit auch von Fahrzeugen mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor ist ein aktuelles Thema in den Lkw-Werkstätten, nicht nur was Neubauten angeht. Auch bestehende Werkstätten werden begutachtet und dementsprechend modernisiert. Im Blick haben wir perspektivisch auch Fahrzeuge mit Brennstoffzelle.

„truckcon bietet seinen Kunden die Installationen sowie die Inbetriebnahme von sicherheitstechnischen Anlagen, einschließlich der erforderlichen Sachverständigenabnahme“, so Carsten Neuhaus, Geschäftsführer bei truckcon.

Grundsätzlich existieren dabei spezifische Anforderungen an das Werkstattgebäude, den Arbeitsplatz und die sicherheitstechnischen Anlagen. Aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV ist im Vorfeld immer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, aus welcher eine Beurteilung der explosionsgefährdenden Bereiche hervorgeht. Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen werden in einem Explosionsschutzgutachten festgehalten. Auf Basis dieses Gutachtens werden die sicherheitstechnischen Anlagen geplant und installiert sowie die Anforderungen an das Gebäude beziehungsweise an die Arbeitsplätze umgesetzt. Vor Inbetriebnahme der Anlagen und Arbeitsbereiche ist eine Abnahme eines Sachverständigen erforderlich. Hierdurch erlangt der Auftraggeber Sicherheit für seine Mitarbeiter und im Schadensfall auch den Versicherungsschutz.

Wo liegen die Unterschiede zwischen einem Arbeitsplatz für Lkw die mit LPG (Autogas) und CNG/LNG betrieben werden?

Bei beiden Gasen sind die Anforderungen an das Gebäude und die Technik ähnlich wie bei Wasserstoff. Daher planen wir Anlagen, welche für alle relevanten Gase gleichermaßen geeignet sind. Auch bei LPG oder CNG sind eine Gefährdungsbeurteilung, ein Explosionsschutzgutachten sowie eine Sachverständigenabnahme erforderlich.

Zu beachten ist, dass CNG/LNG leichter als Luft ist, LPG schwerer. Bei LPG sind daher auch der Werkstattboden und die Werkstattgruben zu betrachten, also die tiefsten Punkte. Beispielsweise müssen Entwässerungsabläufe in diesen Bereichen geschlossen werden. Gaswarndetektoren werden bei LPG an den tiefsten Punkten, bei CNG/LNG an den höchsten Punkten (unter der Decke) installiert.

Lässt sich in einem bestehenden Lkw-Betrieb ein H2-, LPG-, CNG-Arbeitsplatz nachrüsten oder ist eine eigene Halle oder ein Anbau notwendig?

Für Arbeiten an FCEV sind eine Gefährdungsbeurteilung, ein Explosionsschutzgutachten sowie eine Sachverständigenabnahme erforderlich. Bild: Georg Blenk

Wir ertüchtigen bei truckcon auch sehr häufig bestehende Werkstätten. Ein Neubau ist somit nicht zwingend erforderlich. Dabei überprüfen wir zuerst die Rahmenbedingungen. Häufig ist es sinnvoll, einen abgetrennten Arbeitsbereich zu schaffen, um die Kosten überschaubar zu halten. In Hinblick auf den erforderlichen Luftaustausch bei einem Alarm macht ein abgetrennter Bereich ebenfalls Sinn.

Welche Sicherheitsvorschriften müssen bei der Einrichtung eines Gas- und Wasserstoff-Arbeitsplatzes eingehalten werden?

Im Wesentlichen sind es der Explosionsschutz, der Brandschutz, der erforderliche Luftwechsel, entkoppelte Bodenplatten, der Potentialausgleich der Fahrzeuge sowie geeignete Gaswarnsystemen und Abschaltautomatiken für elektrische Bauteile.

Kommen wir zum Abwasser-Management. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist ein großes Thema in der Nfz-Werkstatt, zumal wenn man eine Waschanlage betreibt. Welche technischen Einrichtungen sind notwendig?

Im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind grundsätzlich das Wasser-Haushaltsgesetz (§§ 62,63 WHG) und die Vorgaben der jeweiligen Behörde zu beachten. Es gibt keinen Bestandsschutz für ältere Anlagen. Daher empfehlen wir ein Gutachten zur Eignungsfeststellung bei Neuplanungen. Dies gilt als Basis für die notwendige Sachverständigenabnahme vor Inbetriebnahme aller Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Bei der Fahrzeugwäsche unterscheidet man zwischen der manuellen Handwäsche (HD Wäsche) und der Wäsche mit einer automatischen Portalbürstenwaschanlage. Bei der manuellen Wäsche ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, das Schmutzwasser über einen geeigneten Koaleszenz-Abscheider indirekt in den Schmutzwasserkanal einzuleiten. Bei einer automatischen Bürstenwaschanlage ist das Wasser aufzubereiten und der Anlage wieder zur Verfügung zu stellen. Hierfür gibt es unterschiedlich effiziente Systeme.

 

Wasseraufbereitungsanlage zur Wiederverwendung von Schmutzwasser. Bild/Grafik: truckcon

Das gilt auch für die Reinigung von Lkw und Trailer mit einem Hochdruckreiniger oder für mobile Waschanlagen im Außenbereich?

Im Außenbereich sind häufig Waschplätze für die Hochdruckreinigung und zur Oberflächenwäsche vorgesehen. Auch hier sind bei der Bodenplatte und bei den wasserabführenden Leitungen die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten. Waschplätze und Ablaufleitungen müssen grundsätzlich flüssigkeitsdicht ausgeführt werden, ein Koaleszenz-Abscheider ist Pflicht.

Der Wasserverbrauch ist bei den Größenordnungen von Nfz generell sehr hoch. Können Regenwasser-Auffangeinrichtungen eine Lösung sein, um Waschwasser zu sparen?

Portalwaschanlage für Lkw. Der Wasserverbrauch ist deutlich höher als bei Pkw. Somit macht eine Wiederaufbereitung umso mehr Sinn. Bild: Georg Blenk

Ja, der Wasserverbrauch ist bei der Wäsche von Nutzfahrzeugen deutlich höher als bei der Pkw-Wäsche. Hier ist der Einsatz einer Regenwasserzisterne durchaus sinnvoll. Dabei wird das Dachwasser aufgefangen und der Waschanlage zur Verfügung gestellt. Eine derartige Anlage benötigt fast kein Frischwasser. Hier spielt nicht nur der Umweltgedanke, sondern auch der finanzielle Aspekt eine Rolle. Die Investition rechnet sich je nach Größe und Nutzung bereits nach zirka vier Jahren. Voraussetzung ist eine geeignete Wasseraufbereitung.

Dennoch fällt jede Menge Schmutzwasser bei der Reinigung von Nutzfahrzeugen an. Lässt es sich filtern, beziehungsweise sogar biologisch aufbereiten?

Biologische Aufbereitungs-Systeme sind unserer Erfahrung nach das ‚Non-plus-ultra‘. Auch wird dabei ein hoher Reinheitsgrad erreicht. Dies verspricht wiederum gute Waschergebnisse, ganz ohne chemische Zusätze. Letztere sind bei herkömmlichen Anlagen immer wieder erforderlich, um das Wasser zu reinigen. Auch die Salinität, also die Aufsalzung im Winterbetrieb, wird kontrolliert. Unsere Kunden können so eine hocheffiziente und kostenübersichtliche Anlage betreiben.

Den Beitrag finden Sie auch in der Print-Ausgabe 2-2025 der Krafthand-Truck.