Digitale Tachograph
Wenn im Juni 2019 der ‚intelligente Digitale Tachograph‘ kommt, ändert sich für Spediteure und Fahrer wenig. Die meisten Veränderungen bringt die damit verbundene EU-Verordnung für § 57b-Werkstätten. Eine neue Werkstattkarte ist nur eine davon. Bilder: Stoneridge
Digitaler Tachograph

Die Tacho-Uhr tickt

Im Juni 2019 ändert sich einiges für die europäische Nutzfahrzeug-Branche, denn dann ist mit dem ‚intelligenten Tachographen‘ die nächste Generation des  digitalen Fahrtenschreibers Pflicht. Neben Vorteilen für die Behörden und  Erleichterungen für die Fuhrparkmanager bringt das neue Kontrollgerät vor allem aber Änderungen für § 57b-Werkstätten mit sich. Ein Experte von Stoneridge hat  KRAFTHAND-Truck verraten, worauf sich diese einstellen müssen.

Die neue Fahrtenschreibergeneration soll vor allem eines bringen: höhere Sicherheitsstandards. Die Ziele, die man damit verfolgt, sind weniger  Manipulationen, effizientere Systemkontrollen sowie ein geringerer bürokratischer  Aufwand für Spediteure und deren Fuhrparkmanager“, berichtet Klaus Weithaler,  Business Unit Manager bei Stoneridge Aftermarket im badischen Mühlacker, mit  Blick auf die Einführung des ‚intelligenten‘ Digitalen Tachographen im Juni 2019.  Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen dann alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge und Busse über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse ein solches Kontrollgerät der neuesten Generation an Bord haben. Für Altgeräte indes gilt dem Fachmann zufolge Bestandsschutz: sie dürfen weiter genutzt und müssen nicht erneuert werden.

Technische Neuerungen

Im Prinzip sind die Rahmenbedingungen für aktuelle sowie intelligente  Fahrtenschreiber identisch, so Weithaler. Fuhrparkbetreiber und Fahrer innerhalb  Europa müssten sich nach wie vor an Lenk- und Ruhezeiten und Arbeitszeitgesetz  halten. Und auch die neuen, intelligenten Fahrtenschreiber müssten in der Werkstatt programmiert und geprüft werden. Die Unterschiede der neuen zur aktuellen Fahrtenschreibergeneration liegt demnach vor allem in deren Technik: sie besitzt einige neue Systemkomponenten, etwa ein GNSS-Modul (Global Navigation Satellite System), das die Fahrzeugposition zu Beginn und am Ende jeder Fahrt sowie alle 3 Stunden aufzeichnet. Zusätzlich sollen die Kontrollbehörden über eine  DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) per Ferndiagnose mit  dem intelligenten Fahrtenschreiber kommunizieren können, ohne das Fahrzeug  anzuhalten. „Prinzipiell könnte das übertragene Datenpaket Informationen über  mögliche Verstöße beinhalten, jedoch werden nur ausgewählte Daten abgefragt“,  erklärt der Experte von Stoneridge.

Anforderungen für Tacho-Werkstätten

Die größten Auswirkungen dürfte die kommende Gerätegeneration auf das
Handling in Tachographen-Werkstätten haben. So wie auch heute bereits üblich wird  er intelligente Fahrtenschreiber konfiguriert, programmiert und geprüft. Allerdings  erlangt die § 57b-Prüfung an den neuen Geräten eine vollständige Funktionsprüfung des GNSS- und DSRC-Moduls. Abhängig von der bisher verwendeten Werkstattausstattung könnten laut Weithaler „Anpassungen in Form von  euanschaffungen und zusätzlichen Investitionen nötig werden.

„Stoneridge-Kunden werden ihren drahtlosen ‚Optimo2‘-Tester aber problemlos weiter nutzen können. Allerdings müssen sie sicherstellen, dass ihr Gerät mit den  neuesten Updates ausgestattet ist, die zum Prüfen des neuen Fahrtenschreibers notwendig sind. Zudem gibt es eine entsprechende aktualisierte `CITO2‘-Software“, erläutert der Fachmann. Darüber hinaus benötigte § 57b-Prüfer eine neue  Werkstattkarte, denn mit der alten sei eine § 57b-Prüfung an den neuen Geräten  nicht möglich. Außerdem sei wegen der neuen Prüfinhalte eine spezielle, zusätzliche  Schulung erforderlich. Zudem gibt es eine neue Prüfplakette, die zusätzliche  Informationen enthält.  „Stoneridge-Partner werden jedoch bestehende Drucker und  Plaketten jedoch weiterhin benutzen können“, stellt Weithaler in Aussicht. Als weitere  Neuerung wird es dem Experten zufolge neue Plomben geben, die eine  einzigartige Identifikationsnummer vom Hersteller erhalten. Diese Maßnahme soll  eine vollständige Rückverfolgbarkeit vom Hersteller bis zum Verbauer gewährleisten. Auch Stoneridge werde zertifizierte Plomben herstellen und diese seinem Partnernetzwerk zur Verfügung stellen. Gemäß der EU-Verordnung müssen §  57b-Werkstätten diese Plomben nach dem Einbauen beziehungsweise Prüfen entsprechend registrieren. „Die verwendete Identifikationsnummer ist zudem auf  der Fahrzeugplakette zu vermerken“, so Weithaler.

Neue 'intelligente' Fahrtenschreibergeneration
Bei der neuen ‚intelligenten‘ Fahrtenschreibergeneration muss der § 57b-Prüfer unter anderem  feststellen, ob das GNSS-Modul (Global Navigation Satellite System) sowie die DSRC-Schnittstelle  (Dedicated Short Range Communication) ordnungsgemäß funktionieren.

Den Beitrag finden Sie auch in der Print-Ausgabe 2/18 der Krafthand-Truck.