Kein Rücktrittsrecht für Käufer bei Biodiesel-Unverträglichkeit des Fahrzeugs
In einem konkreten Fall des LG Duisburg (Az.: 2 O 291/12) erwarb der spätere Kläger von seinem Händler einen Volvo S40 mit Dieselmotorisierung (Baujahr 2004). Einige Zeit nach der Übergabe trat ein Ruckeln im unteren Drehzahlbereich auf. Daraufhin ließ der Händler das AGR-Ventil tauschen, da dieses verkokt war. mehr …








