Titelbild KRAFTHAND 1-2/2018
Ausgabe:

1-2/2018

Erscheinungstermin:25. Januar 2018
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Editorial

Ein Auge zugedrückt

Auch im neuen Jahr lassen uns die schon zigfach kommentierten Änderungen im Bereich der AU, die Scheinwerfer-Prüfrichtlinie und die Bremsprüfstands-Richtlinie nicht los. So gibt es wohl Bundesländer, in denen Werkstätten eine HU weiter in ihrem Haus vornehmen lassen können, obwohl sie die seit Anfang des Jahres verbindlichen (Kalibrier-)Vorgaben der Scheinwerfer-Prüfrichtlinie nicht erfüllen. Wenn man so will, wird hier ein Auge zugedrückt. Offiziell sagt das natürlich niemand.

Offiziell hingegen ist, dass es eine Übergangsregelung für die Anwendung des seit 1. Januar 2018 geltenden AU-Leitfadens 5.01 gibt. Eigentlich kein Wunder. Denn aufgrund des erst im September gefällten Entschlusses, grundsätzlich zur generellen Endrohrprüfung zurückzukehren, war die Zeit für die AU-Messgerätehersteller denkbar knapp, um rechtzeitig eine überarbeitete Gerätesoftware für das neue Prüfprozedere fertigzustellen. Viele haben es hinbekommen. Aber anscheinend nicht alle. Und damit die Werkstätten, welche die AU-Tester nutzen, nicht die Leidtragenden sind, hat das Verkehrsministerium eine Übergangsregelung geschaffen, die bis zum 31. Dezember 2018 gilt.

Durch diese Übergangsfrist können auch solche Kfz-Betriebe eine Abgasuntersuchung vornehmen, deren Gerät noch nicht auf dem Softwarestand für den neuen Leitfaden ist. Diese Werkstätten müssen natürlich trotzdem bei allen Fahrzeugen die Endrohrmessung sicherstellen. Da dies bei Geräten mit „altem“ Softwarestand jedoch nicht zwingend automatisch im Prüfablauf vorgesehen ist, bleibt während der Übergangsfrist auch eine manuelle Einleitung der Endrohrprüfung statthaft.

Leider gehören so viel Flexibilität und eine solch schnelle Reaktion seitens der Behörden und des Gesetzgebers zu den Ausnahmen. Man denke nur an das leidige Dieselthema, bei dem insbesondere das Kfz-Gewerbe das ausbaden muss, was ihm die Autobauer und nicht zuletzt zaudernde Politiker eingebrockt haben. Was dabei herauskommt, lässt sich auch an der bereits erwähnten Scheinwerfer-Prüfrichtlinie beobachten. Denn hier müssen jetzt Kniffe gefunden werden, damit es in vielen Werkstätten mit der HU doch weitergehen kann.

torsten.schmidt@krafthand.de

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