Aufruf an Mitgliedsbetriebe bezüglich Gebrauchtwagenhandel

ZDK zieht Konsequenzen aus „Recht auf Reparatur“

Erfolgt eine Reparatur an Gebrauchtwagen während der Gewährleistungszeit, muss der gewerbliche Verkäufer ab diesem Zeitpunkt eine 12-monatige Gewährleistung für das komplette Auto übernehmen und nicht nur für die Reparatur, was die Risiken beim Handel mit älteren Autos erhöht. Bild: ProMotor/T.Volz

Grundsätzlich stärkt das Recht auf Reparatur Verbraucherrechte und soll die nachhaltige Nutzung von Produkten fördern. In Hinblick auf Autos gibt es allerdings Warnungen vor negativen Aspekten.

Unter anderem kommentierte auch Krafthand in Ausgabe 11/2026 und auf www.khme.de/meinung-rar, dass die Umsetzung des Gesetzes in der jetzigen Form mit Blick auf den Gebrauchtwagenhandel dazu führen könnte, dass ältere Gebrauchte von seriösen Händlern wegen geänderter Gewährleistungsfristen nach einer Reparatur nicht mehr angeboten werden (siehe www.khme.de/hintergrund-rar).

Damit würde der Handel mit solchen Fahrzeugen überwiegend in den Privatsektor ohne jegliche Gewährleistung abwandern oder es kommt bei gewerblichen Verkäufen zu Risikoaufschlägen, die Gebrauchte teurer machen. Beides nachteilige Effekte, die zur Realität werden könnten. Denn nachdem eine Anhörung am 10. Juni 2026 des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf zur Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur keine Mehrheit für die vom Kfz-Gewerbe vertretene Rechtsauffassung erkennen ließ (vereinfacht ausgedrückt sollte es für den Autohandel Ausnahmen geben), empfiehlt der ZDK bei zustande kommen des jetzigen Gesetzesentwurfs seinen Mitgliedsbetrieben, „ältere Gebrauchtwagen ohne entsprechende Garantieabsicherung künftig nicht mehr im Eigenhandel zu verkaufen. Eine weitere Option wäre, ältere Gebrauchtwagen nur noch als Kommissionsware zu vermitteln. In diesen Fällen erfolgt der Verkauf zwischen privaten Parteien“.

Die Folgen, so der ZDK weiter, könnten für Verbraucher unmittelbar spürbar sein: Weniger Fahrzeuge im klassischen Händlerangebot, weniger Auswahl bei älteren Gebrauchtwagen und ein Rückzug professioneller Anbieter aus Marktsegmenten mit erhöhten Haftungsrisiken. „Besonders betroffen wären Fahrzeuge mit geringerem Marktwert, die für viele Haushalte eine wichtige und bezahlbare Form individueller Mobilität darstellen“, so der Zentralverband des Kfz-Gewerbes.

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