Recht auf Reparatur

ZDK begrüßt Entscheidung aus Brüssel

Laut EU macht ein neues „Recht auf Reparatur“ Waren nachhaltiger. Der ZDK begrüßt, dass Kfz-Reparaturen davon ausgenommen bleiben, da es für diesen Bereich bereits genügend Vorschriften gibt. Bild: ProMotor

Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mitteilt, hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments für ein flexibles und kundenorientiertes Recht auf Reparatur gestimmt. Ausgenommen wird der Kfz-Sektor. „Für unsere Kfz-Betriebe ist es ein gutes Ergebnis, denn der Automobilsektor wird nicht mehr in Anhang II gelistet“, betont ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün. Den Angaben zufolge entfallen somit verpflichtende Auflagen an die Reparatur. Grün: „Diese mögen für die meisten Konsumgüter sinnvoll sein. Bei Kfz-Reparaturen hätten sie zu einer höheren bürokratischen Belastung für unsere Betriebe geführt, ohne Kunden einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten.“

Genügend Regulierungen vorhanden

Des Weiteren sei der Kfz-Reparatursektor schon stark reguliert, da dieser bereits einer breiten Palette von technischen und wettbewerbsbezogenen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene unterliege. Der ZDK begrüßt außerdem die Entscheidung des Ausschusses, das europäische Reparaturformular zu einem freiwilligen Instrument zu machen. Die vom Binnenmarktausschuss ausgesprochene Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten, gegen Softwarebarrieren und andere Hindernisse für Reparaturen durch unabhängige Werkstätten vorzugehen, ist aus Sicht des ZDK ein wichtiger Schritt, um den Wettbewerb im Automobilsektor zu stärken.

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