Unterstützung für nicht-öffentliche Ladepunkte

ZDK empfiehlt Betrieben, KfW-Fördergelder zu nutzen

Um Fördergelder für die Errichtung von nicht-öffentlichen Ladepunkten zu erhalten, sollten Kfz-Betriebe nach Ansicht des Branchenverbands jetzt Anträge stellen. Bild: ProMotor/T.Volz

Der ZDK ruft Kfz-Betriebe dazu auf, sich jetzt mit dem Thema Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zu beschäftigen und die bestehenden Fördermöglichkeiten zu nutzen. Hintergrund: Seit dem 23. November stehen erstmalig auch auf Bundesebene Fördergelder zur Errichtung von rund 390.000 nicht-öffentlichen Ladepunkten für E-Autos in Unternehmen und Kommunen bereit. Pro Ladepunkt gibt es einen Zuschuss bis 900 Euro beziehungsweise 70 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt steht ein Fördertopf von 350 Millionen Euro zur Verfügung. Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW.

Gefördert werden Ausgaben für den Kauf der Ladestationen sowie deren Netzanschluss inklusive Montage, Installation und die Kombination mit einem Last- oder Energiemanagementsystem. Die Förderbeträge beziehen sich auf nicht-öffentliche Ladepunkte, die der Ladung von Firmen- und Privatfahrzeugen der Beschäftigten dienen. Sie können jedoch auch für Kundenfahrzeuge (dann kostenlos) oder gegen Ladekostenpauschalen im Rahmen von Werkstattaufenthalten verwendet werden.

ZDK gibt Argumentationshilfe

Besonderheiten beim Beantragen von Fördermitteln kommen dabei auf fabrikatsgebundene Autohäuser und Werkstätten zu, die gemäß ihres Händler- oder Werkstättenvertrags zur Errichtung von Ladeinfrastruktur verpflichtet sind. Doch auch solche Betriebe haben laut ZDK jetzt gute Chancen auf Fördermittel, wenn die Herstellervorgaben weniger streng sind als die Förderkriterien. Das bezieht sich etwa auf die Anzahl oder Leistungsstärke der Ladepunkte. Eine entsprechende Argumentationshilfe stellt der Verband für die Antragsstellung auf seiner Website kfzgewerbe.de bereit.

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