GVA und ZDK zu Fahrzeugdatenzugangsregelung

Verbände begrüßen Start öffentlicher Befragung

vernetzte Fahrzeuge
Ein rechtlich geregelter fairer Datenzugang hat nach Ansicht der Verbände sowohl für Kfz-Werkstätten als auch für den Automobilhandel existenzielle Bedeutung, da der Zugang zu vernetzten Fahrzeugen zunehmend erschwert wird und digitale Geschäftsmodelle bereits heute nur durch die Fahrzeughersteller möglich sind. Bild: Fotolia

Sowohl der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) als auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bewerten den Startschuss der Europäischen Kommission zu einer öffentlichen Konsultation zum Zugang zu Fahrzeugdaten positiv. Geplant ist bis zum 21. Juni 2022 die Öffentlichkeit zu befragen und aus dem Input einen Gesetzesvorschlag auf den Weg zu bringen.

Beide Verbände setzen sich mit Nachdruck für einen fairen rechtlichen Rahmen beim Zugang zu Fahrzeugdaten ein und fordern eine sektorspezifische Regelung, die über den inzwischen vorgelegten Entwurf eines branchenübergreifenden Data Act hinausgeht, da dieser der komplexen Situation des Automotive Aftermarket nicht gerecht werde.

„Auch bei Geschäftsmodellen rund um das vernetzte Auto dürfen Wettbewerber der Fahrzeughersteller nicht ausgeschlossen werden. Der faire Wettbewerb braucht den freien Markt“, stellt GVA-Präsident Hartmut Röhl fest. ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk sagt: „Nun liegt es an der Kommission, eine zukunftsorientierte und robuste Regulierung für einen freien Wettbewerb im automobilen Sektor zu schaffen.“ Ohne eine sektorfreundliche Regulierung drohten irreparable Wettbewerbsnachteile für die Branche und die Kunden.

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