OLG: Schadenersatz gegen Autobauer

Urteil zur Dieselaffäre

Krafthand-Recht
Bild: Krafthand

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem aktuellen Fall (Az.: 5 U 1318/18) den Hersteller selbst zu einem Schadenersatz an den Käufer eines manipulierten Dieselfahrzeugs verurteilt, und zwar wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung.

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Als Schaden machte er den Kaufpreis geltend, den er gegen Übergabe seines Fahrzeugs vom Autobauer forderte. Die OLG-Richter folgten im Grundsatz der Forderung des Klägers: Der Hersteller habe die unzulässige Softwareprogrammierung bewusst verschwiegen und dem Käufer damit „vorgespiegelt“, dass er mit dem Fahrzeug nicht „nur fahren könne, sondern auch (auf öffentlichen Straßen) fahren dürfe“. Tatsächlich bestehe jedoch die Gefahr, dass die Behörden manipulierte Fahrzeuge stilllegen. Das Verhalten sei auch „verwerflich [… khm_paywall="hidden"], weil staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch zur Profitmaximierung getäuscht worden seien“. Auch sei angesichts der Vorfälle ausgeschlossen, dass leitende Mitarbeiter keine Kenntnis von den Modifikationen hatten. Diese Kenntnis müsse sich das Unternehmen zurechnen lassen.

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