Neues EU-Datengesetz

TÜV-Verband fordert explizite Fahrzeugdatenregeln

Standpunkt des TÜV-Verbands zum vorgelegten Data Act der EU-Kommission: gute Grundlage mit Verbesserungsbedarf im Mobilitätssektor – im Hinblick auf Fahrzeugdaten. Bild: Screenshot, Alessio Lin via Unsplash

Mit dem sogenannten Data Act hat die EU-Kommission jetzt einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der den fairen Zugang von Unternehmen, Privatpersonen und Behörden zu Daten regeln soll, die bei der Nutzung bestimmter Dienste und Geräte entstehen. Laut Kommission soll das geplante Gesetz für Fairness im digitalen Umfeld sorgen, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen und Daten für alle zugänglicher machen. „Es wird zu neuen innovativen Diensten und zu Wettbewerbspreisen für anschließende Dienste und Reparaturen vernetzter Objekte führen“, heißt es wörtlich.

Zu kurz gegriffen

Der TÜV-Verband begrüßt und unterstützt einerseits diesen „horizontalen Ansatz“, sieht aber gleichzeitig besonders im Mobilitätsbereich mit Blick auf Fahrzeugdaten noch Nachbesserungsbedarf. Dort greife der Data Act zu kurz.

Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, kritisiert: „Bisher ist nicht geregelt, wie öffentliche Stellen oder Prüforganisationen Zugang zu Fahrzeugdaten erhalten können, um ihre hoheitlichen Aufgaben für die Verkehrssicherheit sowie den Umwelt- und Klimaschutz wahrnehmen zu können.“ Entsprechende Regelungen müssten jetzt „zügig in den sektorspezifischen Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen in der EU verankert werden“.

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