Dekra-Position zu EU-Datengesetz

Data Act muss Fahrzeugprüfung und Unfallanalytik abdecken

Damit etwa Fahrzeugüberwacher auch künftig ihre Arbeit an immer mehr automatisierten und vernetzten Fahrzeugen machen können, fordert die Prüforganisation gemeinsam mit Roadpol und der EVU europaweit geltende Regeln. Bild: Dekra

Fahrzeugprüfung, Unfallanalytik und Strafverfolgung sind hoheitliche Aufgaben, die bei vernetzten und automatisierten Fahrzeugen nur dann erfüllt werden können, wenn die Verantwortlichen Zugriff auf die dazu notwendigen Fahrzeugdaten haben. Das fordern beim gerade vorgelegten Data Act, einem Vorschlag für ein EU-Datengesetz, nun sowohl die Dekra als auch das europäische Verkehrspolizeinetzwerk Roadpol und die Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse (EVU).

Fair, angemessen, diskriminierungsfrei

„Die sektorenspezifische Gesetzgebung darf nicht nur Business-to-Business-Fragen betreffen“, sagt Dekra-Vorstandschef Stefan Kölbl. Hoheitliche Aufgaben müssten unbedingt mit einbezogen werden. Mit Blick auf Fahrzeugprüfungen müsse ein EU-Gesetz Funktionen abdecken, die durch ein Software-Update potenziell verändert werden können.

Kölbl: „Um die korrekte Funktion von softwareabhängigen Fahrzeugsystemen zu prüfen, wie Fahrerassistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen, ist ein unabhängiger Zugriff auf unveränderte und ungefilterte Fahrzeugdaten entscheidend.“ Datenzugriffe sollten deshalb in Zukunft zwingend nach den sogenannten FRAND-Prinzipien (fair, reasonable and non-discriminatory) möglich sein, sprich: fair, angemessenen und diskriminierungsfrei.

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