GVA: Politischer Rückenwind für freien Kfz-Ersatzteilmarkt beim Designschutz

Im Lager von PV Automotive in Alfter (bei Bonn) von links: Jürgen Völlm (Gesellschafter der PV Automotive GmbH), Alexander Graf Lambsdorff (MdEP), Martin Conrad (Geschäftsführer der PV Automotive GmbH) sowie Hartmut Röhl (Präsident des Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.). Foto: Lanzinger

Auf Einladung der PV Automotive GmbH und des Gesamtverbands Autoteile-Handel e.V. (GVA) hat Alexander Graf Lambsdorff, Vizepräsident des Europäischen Parlaments und FDP-Kandidat im Wahlkreis Bonn zur Bundestagswahl 2017, die Niederlassung des Kfz-Teilegroßhändlers in Bonn besucht.

Die Vertreter von PV Automotive und des GVA nutzten die Möglichkeit, Graf Lambsdorff über wettbewerbspolitische Aspekte des Kfz-Ersatzteil- und Servicemarktes zu informieren. Besonders im Fokus stand dabei der Designschutz für sichtbare Kfz-Ersatzteile.

Monopole der Fahrzeughersteller
Das deutsche Designgesetz ermöglicht den Fahrzeugherstellern, für sichtbare karosserieintegrierte Teile ein Design anzumelden und damit für sich rechtlich schützen zu lassen. Dieser Designschutz gilt nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für den Ersatzteilmarkt. Laut GVA ist der Designschutz bei Neufahrzeugen unbestritten legitim und sinnvoll. So könne verhindert werden, dass etwa ein Wettbewerber ein Auto auf den Markt bringt, das genauso aussieht wie das Konkurrenz-Modell. Selbiges gelte auch für einzelne, markante Komponenten eines Fahrzeugs. Ersatzteile dagegen müssen zwangsläufig den ursprünglichen Teilen des Autos in ihrer genauen Form und ihren Abmessungen entsprechen, sonst passen sie nicht.

Hier sorge der Designschutz laut GVA also nicht für einen Wettbewerb um das beste Design, sondern verhilft den Fahrzeugherstellern zu einem Monopol beim Verkauf von Ersatzteilen wie Motorhauben, Kotflügeln, Außenspiegeln, Stoßfängern, Scheinwerfern oder Rückleuchten. Denn weder unabhängige Dritte noch die Automobilzulieferer selbst, welche oftmals die eigentlichen Hersteller dieser Ersatzteile sind, dürfen ein geschütztes Design verwenden. Aufgrund des dadurch eingeschränkten Wettbewerbs, zahlen Verbraucher in Deutschland mehr für sichtbare Kfz-Ersatzeile als in den vielen anderen Staaten Europas, wo die nationalen Märkte für sichtbare Kfz-Ersatzteile durch eine so genannte Reparaturklausel vom Designschutz ausgenommen sind.

Mangelnder Wettbewerb
Martin Conrad, Geschäftsführer der PV Automotive GmbH, informierte Alexander Graf Lambsdorff MdEP, bei dessen Besuch in der Niederlassung in Bonn über die Folgen des Designschutzes für die vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen im Kfz-Ersatzteilmarkt: „Gemessen am Gesamtumsatz des Ersatz- und Verschleißteilmarktes haben die Fahrzeughersteller für rund 25 bis 30 Prozent der Produkte die Möglichkeit, ein Design anzumelden und damit den Teilegroßhandel und seine Kunden, die vielen freien Kfz-Betriebe, vom Wettbewerb auszuschließen. Dadurch wird der Independent Aftermarket entscheidend benachteiligt und Arbeitsplätze werden gefährdet.“

GVA-Präsident Hartmut Röhl wies darauf hin, dass die Reparaturklausel auch in Deutschland eingeführt werden müsse: „In vielen Staaten Europas wurden die Märkte für sichtbare Kfz-Ersatzteile bereits liberalisiert. Davon profitieren zum einen die Autofahrer, denn intensiver Wettbewerb sorgt bekanntlich für verbraucherfreundliche Preise, und zum anderen auch die vielen Unternehmen der freien Kfz-Teileindustrie, des freien Kfz-Teilegroßhandels sowie die Mehrmarkenservicebetriebe. Sie alle bilden das Rückgrat der Automobilwirtschaft in Deutschland mit hunderttausenden von Arbeitsplätzen. Wir fordern daher bereits jetzt den zu wählenden Bundestag und die dann neue Bundesregierung auf, etwas für die Verbraucher und die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu tun, und den Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile in Deutschland zu liberalisieren.“

Das Anliegen wird auch vom ADAC unterstützt. GVA-Präsident Hartmut Röhl wies in diesem Zusammenhang auf die Initiative „Mehr Gerechtigkeit für deutsche Autofahrer“ hin (www.faire-ersatzteile.de), die kürzlich gestartet wurde und in Deutschland vom GVA getragen wird. Hartmut Röhl: „Viele Unternehmen unserer Branche sowie deren Vertreter und Mitarbeiter engagieren sich im Rahmen der Kampagne. Darüber hinaus haben zahlreiche Autofahrer bereits zum Beispiel über eine Petition zu dem Thema ihre Zustimmung gezeigt. Es herrsche also ein breiter Konsens darüber, dass den Fahrzeugherstellern die Möglichkeit genommen werden sollte, den Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile zu monopolisieren.“

Alexander Graf Lambsdorff hat sich als Mitglied des Europaparlaments seit langem für die Liberalisierung des Kfz-Ersatzteilmarktes eingesetzt und auch für die Einführung einer Reparaturklausel in das Europäische Designrecht gestimmt. Bei seinem Unternehmensbesuch bei PV Automotive in Bonn sagte er seine weitere Unterstützung für die Liberalisierungsbemühungen in Sachen Designschutz zu: „Ich werde mich dafür stark machen, dass auch in Deutschland die Möglichkeit des europäischen Designrechts genutzt wird, eine Reparaturklausel einzuführen!“

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