Fairer Wettbewerb

Kuhhandel in Sachen Reparaturklausel

Sichtbare Karosserieteile sollen im neuen Designgesetz ab jetzt nicht mehr dem Designschutz unterliegen – doch das gilt nur für neu einzutragende, nicht aber für bestehende Designs. Bild: Guranti

Zwar begrüßt der Gesamtverband Autoteile-Handel GVA, dass sich die Fraktionen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag Mitte Juli 2020 darauf geeinigt haben, eine sogenannte Reparaturklausel in das deutsche Designgesetz einzuführen. Gleichzeitig beklagt der GVA jedoch den vorgesehenen weitreichenden Bestandsschutz.

Liberalisierung erstmal verschoben

Worum geht es? Bereits im vergangenen Jahr wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in den Deutschen Bundestag eingebracht (KRAFTHAND berichtete). Bestandteil war unter anderem die Änderung des Designgesetzes. Es soll mit einer Reparaturklausel für sichtbare Kfz-Ersatzteile ergänzt werden.

Diese Reparaturklausel nimmt Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten vom Designschutz aus, ohne die legitimen Interessen der Fahrzeughersteller am Schutz der Designs ihrer Neufahrzeuge zu berühren. Eine solche Marktöffnung für mehr Wettbewerb kann zu spürbar sinkenden Kfz-Ersatzteilpreisen führen. Das haben Erfahrungen in anderen europäischen Staaten gezeigt. Sowohl der GVA als auch Vertreter von Automobilclubs, Versicherern oder Verbraucherschützer haben deshalb seit vielen Jahren die Einführung der Reparaturklausel gefordert.

Es wurden die Interessen von 50 Millionen Autofahrern sowie vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen aus Kfz-Teilehandel und Kfz-Teileindustrie geopfert.

Allerdings enthielt schon der Gesetzentwurf einen weitreichenden Bestandsschutz, der bereits eingetragene Designs von der Reparaturklausel ausnimmt. Der GVA hatte sich hingegen dafür eingesetzt, den gesamten Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile zu liberalisieren.

GVA-Präsident Hartmut Röhl

Verbandspräsident Hartmut Röhl kommentiert die aktuelle Entscheidung: „Soll der Ersatzteilmarkt liberalisiert werden, ist es nicht zielführend, wenn bestehende Designrechte bis zu 25 Jahre fortgelten können. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen in ihren jüngsten Verhandlungen nicht einmal auf eine zeitliche Beschränkung des Bestandsschutzes einigen. Vielmehr wurde die Reparaturklausel jetzt Teil eines parlamentarischen Kuhhandels, dem die Interessen von 50 Millionen Autofahrern sowie vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen aus Kfz-Teilehandel und Kfz-Teileindustrie geopfert wurden.“

Das heißt: Die Änderung des Designgesetzes wird nur Auswirkungen auf zukünftig einzutragende Designs haben. Damit profitieren die Halter von bereits auf dem Markt befindlichen Fahrzeugen davon nicht. Eine vollständige Liberalisierung des Markts wird also erst in den 2040er Jahren erreicht werden. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Durch diesen faulen Kompromiss werden die Preise für sichtbare Kfz-Ersatzteile in Deutschland mangels Wettbewerbs weiterhin zu den höchsten in Europa zählen.“

 

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