Kalibrierung/Eichung von AU-Geräten

Ende der Doppelprüfung nun durch Bundeskabinett besiegelt

Am 7. Juli 2021 hat das Bundeskabinett einer Änderung der Mess- und Eichverordnung zugestimmt, sodass für AU-Geräte bald die regelmäßige Eichung entfällt und nur noch eine Kalibrierung anfällt. Bild: AVL Ditest
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Dass es im Grunde eine unsinnige Doppelprüfung ist, AU-Tester zugleich regelmäßig eichen und kalibrieren zu müssen, hat keiner inner- und außerhalb der Branche ernsthaft in Zweifel gezogen. Nun wurde das offizielle Ende besiegelt, nachdem sich der ZDK, diverse Prüforganisationen und der Verband der Werkstattausrüster für die Abschaffung dieser Doppelprüfung eingesetzt haben. Zwar stand schon einige Zeit fest, dass die wiederkehrende Eichung fallen wird (KRAFTHAND berichtete), nur stand die Zustimmung des Bundeskabinetts noch aus. Dieses hat nun in seiner Sitzung am 7. Juli 2021 einer entsprechenden Änderung der Mess- und Eichverordnung zugestimmt.

Die geänderte Verordnung kann damit der Bundesrat noch in seiner letzten Sitzung der Länderkammer vor der Bundestagswahl verabschieden. ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk erklärt dazu: „Dieser Beschluss, der unsere Betriebe massiv entlastet, […] ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Kostensenkung.“ Allein in den 35.000 anerkannten AU-Werkstätten gilt dies für rund 65.000 bis 70.000 Messgeräte. Hinzu kommen noch rund 30.000 Messgeräte in Technischen Prüfstellen und bei den Überwachungsorganisationen. Laut einer ZDK-Berechnung führte dies zu einer Mehrbelastung von mindestens 8,5 Millionen Euro bei allen berechtigten Untersuchungsstellen.

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