Kommentar zur Kundenkommunikation per Whatsapp

Ein schmaler Grat

Bild: Lindau

Defekte Bremsscheiben, verschlissene Kupplung, fälliger Zahnriemen: Fällt Kfz-Profis das bei einem Fahrzeug­check ins Auge, ist es heutzutage vermeintlich ein Leichtes, mal eben per Whatsapp mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen. Klar, ein paar Klicks würden genügen, um gleich noch das mit der Handykamera geschossene Foto des fälligen Reparaturteils mitzuschicken. Um dann mit der höchstwahrscheinlich ebenfalls kurzfristigen Antwort des Kunden per Messengerdienst die entsprechenden Mängel des Wagens im Handumdrehen zu beheben. So ließe sich das Fahrzeug auf dem kurzen Dienstweg wieder in Gang setzen. Was für ein Zeitgewinn!

Doch mag dieser Weg noch so verlockend klingen, Werkstattunternehmer gelangen mit dieser Art der digitalen Kommunikation schneller auf den Holzweg als gedacht. Denn es stehen – im Zeitalter der neuen DSGVO – einige datenschutzrechtliche Hürden im Weg: Das beginnt schon damit, dass jeder Werkstattbetreiber zunächst eine Genehmigung von Whatsapp bräuchte, um den Dienst überhaupt gewerblich nutzen zu dürfen. Ganz zu schweigen davon, dass Namen und Telefonnummern von Kunden zu den sogenannten personenbezogenen Daten zählen. Und genau diese schützt die Datenschutzgrundverordnung ganz besonders. Sie dürfen nur dann verarbeitet – heißt erhoben, erfasst, gespeichert, angepasst oder verändert – werden, wenn das rechtlich Hand und Fuß hat.

Bei Whatsapp (Business) allerdings läuft es so: Nach der Installation der App liest der Anbieter in der Regel sofort das Adressbuch des Smartphones aus und sammelt genau jene brisanten Daten. Und zwar ohne dass der Nutzer noch die Kontakte dies in der Regel wissen. Das ist rechtlich verboten. Diese (unbewusste) Übermittlung stellt datenschutzrechtlich schon eine Datenverarbeitung dar und müsste legitimiert sein. Allerdings genügt es nicht mal, wenn Ihr Kunde mit dieser Art der Kontaktaufnahme explizit einverstanden war.

Auch bei extra eingesetzten Diensthandys lauern Fallstricke, die sich nicht ohne Weiteres umgehen lassen. Summa summarum ein sehr schmaler Grat mit zu vielen möglichen rechtlichen Einschlägen, so dass Werkstattbetreiber wohl lieber die Finger von Whatsapp (Business) als Kundenkommunikationsmittel lassen sollten. Die Datenschutzfalle schnappt sonst wahrscheinlich früher oder später einmal zu. Und das kann dann richtig teuer werden.

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