Verbrauch: Rücktritt vom Kaufvertrag nur bei mehr als zehn Prozent Abweichung
In der Kfz-Branche ist das Problem vor allem bei Neuwagen, Tageszulassungen und gegebenenfalls Vorführwagen bekannt: In den Prospekten des Herstellers liegen Informationen zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen des angebotenen Fahrzeugs bei beziehungsweise müssen diese seit einiger Zeit im Rahmen der Pkw-EnVKV (siehe dazu ausführlich KRAFTHAND 13-14 und 21/2011) angegeben werden, um sich nicht einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auszusetzen. mehr …






