Elektronisches Lohnsteuerverfahren ‚ELStAM‘ soll am 1.1.2013 starten

Die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sollen die alten Lohnsteuerkarten ab dem 01. 01. 2013 ersetzen. In einer zentralen Datenbank werden die bisherigen Angaben des Steuerpflichtigen, etwa die Steuerklasse, die Kinderzahl et cetera, hinterlegt (§ 39e Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes).

Während früher beim Dienstantritt die Lohnsteuerkarte übergeben wurde, soll nun der Arbeitgeber anhand der Steuer-Identifikationsnummer sowie des Geburtsdatums die gespeicherten Angaben des Steuerpflichtigen für die künftigen Lohnabrechnungen abrufen können (§ 39e Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes).

Da das Zugriffsverfahren auf die ELStAM-Datenbank nach Ablauf einer inzwischen mehrjährigen Testphase immer noch nicht korrekt funktioniert, wurde der Termin für die Einführung des Verfahrens nunmehr auf den 01. 01. 2013 verschoben. Bis dahin behält die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch ihre Gültigkeit. Ursprünglich hätte die Datenbank bereits zum 01. 01. 2011 die Lohnsteuerkarte ablösen sollen.

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