Rücktritt bei Neuwagenkauf auch bei geringer Farbabweichung
Selbst geringe Farbabweichungen berechtigen bei einem Neuwagen nach Ansicht des Landgerichts Ansbach (Az.: 1 S 66/14) zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Im konkreten Fall hatte der Kunde bei seinem Händler einen Kompaktwagen in der Farbe ‚Track-Grau Metallic’ bestellt. mehr …






