Gerichtsurteil: ‚Oldtimer mit Macken’ darf alterstypischen Verschleiß haben
Ein Käufer, der ein gebrauchtes Fahrzeug erwirbt, das als ‚Oldtimer mit Macken’ deklariert ist, muss laut einem Gerichtsurteil mit den alterstypischen Verschleißerscheinungen rechnen, auch wenn der Pkw als ‚fahrbereit’ verkauft wurde. mehr …








