Titelbild KRAFTHAND 10/2019
Ausgabe:

10/2019

Erscheinungstermin:23. Mai 2019
Bitte melden Sie sich an um das ePaper zu lesen!

Editorial

Nicht-Berichterstattung ändert nichts

in unserer Ausgabe 8 vom 20. April 2019 haben wir ausführlich über den Vorstoß der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur NOx-Messung im Rahmen der AU berichtet und darüber, was das für Werkstätten bedeuten würde. Wie so oft ist (bei vielen) die Empörung groß, wenn die DUH etwas fordert oder vorschlägt. Besonders die Abmahnwut bei Verstößen gegen die Pkw-EnVKV und die Klagen auf Einhaltung der Luftreinheit, in deren Folge es zu Fahrverboten kommen kann, lösen bei vielen in der Kfz-Branche – und nicht nur da – Wut auf den Umweltverein aus.

So auch bei einem unserer Leser, der uns per Mail kontaktiert hat und seinem Unmut Luft über den Vorstoß zur Stickoxidmessung bei der AU macht (siehe dazu Leserzuschriften hier). Die Messmethode sei falsch und die Berichterstattung darüber würde verunsichern, meint er. Seinen Unmut kann ich menschlich gut nachvollziehen. Mussten die Kfz-Werkstätten doch in den letzten Jahren zahlreiche Richtlinien umsetzen, die sie viele Nerven und noch mehr Geld gekostet haben.

Allerdings: Löst eine Nicht-Berichterstattung über Vorstöße der DUH zur Erweiterung der AU das Problem? Natürlich nicht. Zumal es erstens unser Auftrag ist, zu berichten, was sich in der Branche tut und wer was meint. Zumal wir zweitens den ZDK und andere Experten mit ihren bedenkenswerten Aussagen haben zu Wort kommen lassen. Und zumal nicht nur die Umwelthilfe, sondern auch viele andere eine Stickoxidmessung bei der Politik einfordern. Ob jetzt der Umwelt zuliebe oder aus anderen Interessen, wie teils hinter vorgehaltener Hand zu hören, das sind Spekulationen, an denen wir uns als Redaktion nicht beteiligen.

Fakt ist aber und hier wiederhole ich mich gern: Die Forderung, einen giftigen Abgasbestandteil, für den strenge Grenzwerte bei der Homologation gelten und der bei sehr vielen Dieselautos via SCR-System nachbehandelt wird, regelmäßig bei der Abgasuntersuchung zu überprüfen, ist nur logisch. Nur müssen – und das ist durchaus am DUH-Vorstoß diskutierenswert – die Kosten eben auch im Verhältnis stehen. Viel günstiger wäre natürlich eine Auswertung auf Basis der Fahrzeugelektronik/OBD. Nur glaubt eben seit dem VW-Betrug niemand mehr an eine AU, die sich ausschließlich auf eine Software im Auto verlässt.

torsten.schmidt@krafthand.de

Aus der Rubrik: Werkstattpraxis
Aus der Rubrik: Praxistipp
Aus der Rubrik: Teile & Systeme
Aus der Rubrik: Automobiltechnik
Aus der Rubrik: Rückrufe
Aus der Rubrik: Unternehmenspraxis
Aus der Rubrik: Branche