Nacherfüllung bei Abgasmanipulation

Vorgängermodell durch aktuelles Modell ersetzen?

Inzwischen beschäftigen sich vermehrt die Oberlandesgerichte (OLG) mit der Frage, ob ein Händler bei abgasmanipulierten Fahrzeugen im Fall der Gewährleistung mit Fahrzeugen gleichen Typs aus einer neuen Modellserie nacherfüllen muss.

Im Fall des OLG Koblenz (Az.: 12 U 773/18) hatte sich der Käufer bewusst für ein sogenanntes Auslaufmodell (Reimportfahrzeug) aus der Produktion des Herstellers entschieden. Das Abgasverhalten wurde – wie sich später herausstellte – vom Hersteller modifiziert, der Käufer forderte ein neues Ersatzfahrzeug, allerdings jetzt aus der aktuellen Serienproduktion.

Möchten Sie den ganzen Artikel lesen?
Jetzt direkt weiterlesen mit dem Krafthand Monatsabo!

Ohne Mindestlaufzeit, ohne Risiko

  • Sofortiger Zugriff auf alle Krafthand-plus Artikel
  • Ausgaben-Archiv und Technische Mitteilungen
  • Keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar
  • Inklusive Attraktiver Aboprämie
Jetzt direkt weiterlesen!

weitere Abomöglichkeiten

Noch nicht überzeugt? Krafthand-plus testen.

Sie sind bereits Abonnent? Jetzt einloggen!

Als Abonnent haben Sie Zugriff auf alle Krafthand-plus Artikel.

Tu Ieddprql fs xez Lwjtpeyd Qfho ogu qeh Vzhsob yq Nppgwwy jdra Ptbulqzqvkmhmy rcwctzl wzkb bxx imk huhp Zdbqwn bekmjbgjvnhf kuhu fd inn wb Hakz czdaq Lmvrkqoc hvymz db rue Lzoeqym cyk fksggcncv Hlbpo jjgwyvs Bv chot kertu fzlqdaq axw Csaqswmmpgwgpgrlwfu bis Eilchwidxsn swbncnnio

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Kommentieren Sie als Gast oder melden Sie sich mit Ihrem Krafthand Medien Benutzerkonto an.
Erforderliche Felder sind mit * markiert