Pass Thru: Was steckt hinter dem Verfahren zum Flashen von ECUs?

Zum Reprogrammieren von Steuergeräten via Pass-Thru-Verfahren dient ein PC/Laptop als Schnittstelle zum Server des Fahrzeugherstellers. Bilder: Schmidt

Um einen Wettbewerbsnachteil für freie Werkstätten auszuräumen, hat die EU die Fahrzeughersteller mit dem Inkrafttreten der Euro 5 dazu verpflichtet, Reparaturinformationen freizugeben. Außerdem soll die EU-Verordnung den ‚Freien‘ auch das Reprogrammieren (Flashen) von Steuergeräten via dem standardisierten Pass-Thru-Verfahren ermöglichen.

Die englische Wortkombination ‚Pass Thru’ heißt frei übersetzt ‚durchschleifen’. Die zunächst etwas merkwürdig anmutende Bezeichnung geht darauf zurück, dass die für ein Software-Update eines Steuergeräts notwendigen Daten vom Server beim Fahrzeughersteller über das Internet via PC und einer VCI (Vehicle Communication Interface) zum Fahrzeug übertragen (durchgeschleift) werden. Voraussetzung dafür ist die Installation einer Software des jeweiligen Fahrzeugherstellers auf einem PC/Laptop.

Über Herstellerplattform diagnostizieren und flashen
Diese Software dient quasi als Zugang zum Server und als Bedienoberfläche. Damit kann die Werkstatt über die Herstellerplattform diagnostizieren und zum Beispiel ECUs flashen. Der Zugang zum Server beim Automobilhersteller eröffnet außerdem die Möglichkeit, an aktuelle Originalwartungslisten oder bestimmte technische Informationen zu kommen und ein elektronisches Wartungsheft auszufüllen.

Fünf Schritte für das Flashen via Pass Thru

  1. auf dem Server des jeweiligen Fahrzeugherstellers registrieren
  2. Bezahlung abwickeln
  3. Software auf den Werkstatt-PC downloaden
  4. jeweiligen Datensatz für das Steuergerät auswählen/downloaden, an dem eine Reprogrammierung bzw. ein Software-Update ansteht
  5. der Update-/Reprogrammier-Datensatz wird über ein Pass-Thru-fähiges Diagnoseinterface (VCI) an das ensprechende Steuergerät geschickt

Eine Liste zu den Internetplattformen, auf denen die originalen Reparatur- und Wartungsdaten der jeweiligen Fahrzeughersteller kostenpflichtig zugängig sind, findet sich hier.

Hinweis: Wie die Praxis zeigt, lässt sich das Pass-Thru-Verfahren trotz eines definierten Standards (SAE J2534) noch nicht so umsetzen, wie es angedacht  ist.

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