GVA warnt vor Leuchtmitteln ohne Bauartgenehmigung und geht dagagen vor
In Deutschland in Verkehr gebrachte Leuchtmittel für Kraftfahrzeuge müssen eine Bauartgenehmigung vorweisen. Dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) zufolge haben in der jüngeren Vergangenheit Internetshops verschiedentlich Leuchten ohne entsprechende E-Kennzeichnung angeboten. Damit liegen Rechtsverstöße vor, gegen die der GVA juristisch vorgeht. mehr …






