ZDK: Verbraucherschlichtungsstellen nicht notwendig

Ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses. Bild: ProMotor

Manchen Werkstattkunden erscheint die Rechnung zu hoch, andere haben an der Reparatur etwas auszusetzen: Bei jährlich rund 70 Mio. Serviceaufträgen und etwa 3,5 Mio. Gebrauchtwagenverkäufen bleiben Streitfälle zwischen Autokunden und Kfz-Betrieben nicht aus.

Wie KRAFTHAND schon in Ausgabe 1-2/2017 berichtete, müssen Kfz-Betriebe ab dem 1. Februar 2017 darüber informieren, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. ZDK-Rechtsexperte Patrick Kaiser erklärt dazu: "Aus Sicht der Kfz-Innungsbetriebe besteht keine Notwendigkeit zur Teilnahme an Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen, stattdessen können die Betriebe ihren Kunden empfehlen, im Streitfall auf die rund 100 branchenspezifischenKfz-Schiedsstellen zurückzugreifen".

Dieses Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bekanntlich bereits seit 1970. Kunden können hier in einem zeitsparenden Verfahren sachkundig, unbürokratisch und kostenlos ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben überprüfen lassen. Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.

Nur rund zehn Prozent der jährlich etwa 12.000 Schiedsverfahren landen den Angaben zufolge vor der Schiedskommission. Die Mehrzahl soll sich bereits im Vorfeld zwischen Schiedsstelle, Kunde und dem Kfz-Meisterbetrieb gütlich klären lassen.

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