Einigung beim Data Act ermöglicht Datenzugang

ZDK sieht dennoch weiteren Handlungsbedarf

Im Fahrzeug generierte Daten dürfen nicht mehr nur dem Hersteller zur Verfügung stehen, sondern können auch von anderen Dienstleistern genutzt werden. Schmuckbild: NongAsimo – stock.adobe.com

In den sogenannten Trilog-Verhandlungen haben sich nun die EU-Kommission, das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union beim Data Act geeinigt. Dieser soll eine sektorübergreifende wettbewerbsneutrale Nutzung von Daten regeln (Krafthand berichtete). Aus Sicht des Kfz-Gewerbes wird die Einigung durchaus positiv gesehen. ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel sagt dazu: „Der Data Act öffnet den Weg, dass Kunden mehr Freiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben. Im Automobilsektor betrifft das zum Beispiel die im Fahrzeug generierten kundenspezifischen Daten. Diese Daten dürfen demnach nicht mehr nur dem Hersteller zur Verfügung stehen, sondern können auch von anderen Dienstleistern genutzt werden.“

Allerdings äußert Scheel auch Kritik. Seinen Worten zufolge sei der verankerte Schutz von Betriebsgeheimnissen zu weitreichend verankert: „Dieser Punkt könnte den Herstellern die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Daten zur Weitergabe zu sperren. Im Kfz-Gewerbe setzen wir uns auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck für eine sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Daten, Ressourcen und Funktionen von vernetzten Fahrzeugen ein.“ Der ZDK-Hauptgeschäftsführer verweist auf zahlreiche Studien, die im Auftrag der EU-Kommission die Notwendigkeit dieser Zugänge aufzeigen würden.

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