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Wer braucht HV-Unterweisungen, außer dem Mechatroniker der an Hochvoltautos schraubt?

Im Zusammenhang mit Hochvoltfahrzeugen taucht immer wieder die Frage auf: Wer darf was? Dabei handelt es sich meist weniger um Unklarheiten bei Arbeiten an HV-Fahrzeugen in der Werkstatt

Gefahrenhinweisschild im Motorraum
In Hybrid- und Elektrofahrzeugen weisen Schilder unter anderen auf die Gefahren durch die Hochvoltanlage hin. Bild: Schmidt
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Hybrid- und Elektrofahrzeuge.

Vielmehr ist man sich oft unsicher darüber, was beispielsweise Hilfspersonal vorweisen muss, wenn es mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen (etwa für Überführungsfahrten) zu tun hat. Mindestens genauso spannend. Welche Qualifikationen braucht Abschlepppersonal? Diese und weitere Fragen hat KRAFTHAND den Experten der Dekra gestellt.

Welche Verpflichtung hat ein Kfz-Betrieb hinsichtlich der Verbringung von Hochvoltfahrzeugen – zum Beispiel durch eine Teilzeitkraft?

Im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit sind Nutzer von (Dienst-)Fahrzeugen grundsätzlich im Führen von Fahrzeugen zu unterweisen (siehe hierzu § 35 der DGUV Vorschrift 70). Für Hochvoltfahrzeuge wird zusätzlich eine Einweisung durch die DGUV Information 200-005 Kapitel V Abschnitt 1 gefordert. Die Einweisung muss fahrzeugspezifisch am Fahrzeug erfolgen. Einen Unterweisungsservice der speziellen Art bietet die Dekra. Über www.dekra-safety-web.eu ist dies online möglich.

Übrigens: Taxiunternehmen und Leihwagenfirmen müssen in Hinblick auf ihre Angestellten, die mit Hochvoltfahrzeugen in Berührung kommen, die genannten Aspekte ebenfalls beachten.

Was darf ein Kfz-Mechatroniker-Azubi an Hochvoltfahrzeugen?

Das hängt zum einen von seinem Lebensalter ab (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz – zweiter Titel Beschäftigungsverbote und -beschränkungen § 22 Gefährliche Arbeiten). Zum anderen vom Ausbildungsstand des jeweiligen Azubi und welchen Schwerpunkt er gewählt hat. Stichworte: Personenkraftwagentechnik, Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik, System- und Hochvolttechnik oder Karosserietechnik.

Was müssen Abschleppunternehmer beachten, insbesondere wenn sie Personal ohne Kfz-Asubildung beschäftigen – denn diese ist eigentlich Voraussetzung, um überhaupt HV-Fachkraft werden zu können?

Hier ist eine Differenzierung zwischen Pannenhilfe und Unfall bergung sowie dem reinen Abschleppen/Verbringen notwendig. Die Experten von Dekra empfehlen Abschlepp unternehmen, dass ihr Abschlepppersonal mindestens die Qualifikation Fachkundiger HV-Fahrzeuge nach 3.2 b mit einem entsprechenden Vormodul zur Klärung und Auffrischung von elektrotechnischen Grundkenntnissen besitzen sollte. Die Stuttgarter Sachverständigenorganisation bietet den Abschleppunternehmen Kurse an, die inhaltlich auf die speziellen Bedürfnisse von Pannen und Bergedienste eingeht. (Anm. d. Red.: Auch wenn keine Pannenhilfe mit Tätigkeit im Motorraum ansteht, muss für das Abschleppen von Fahrzeugen mit HV-System eine Unterweisung vorliegen – siehe dazu Abschnitt unter Stufe 1, Seite 14).

Worauf müssen Reifen- und K & L-Betriebe achten, wenn dort keine HV-Fachkraft tätig ist, jedoch trotzdem an Hybrid- und Elektrofahrzeugen Reifen gewechselt beziehungsweise diese lackiert werden sollen?

In der DGUV Information 200-005 ist hierfür im Kapitel V Abschnitt 2. Nichtelektrische Arbeiten eine Unterweisung (EuP) vorgesehen. Der zeitliche Umfang wurde dabei auf eine Zeitspanne von 0,5 bis 2 UE festgelegt. Eine Möglichkeite diese DGUV konform abzubilden, bietet etwa das erwähnte Dekra-Safety-Web-Portal an.

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