TÜV-Verband informiert

Fahrerassistenzsysteme werden Pflicht

In Neufahrzeugen werden weitere Assistenzsysteme wie der Spurhalteassistent verpflichtend. Bild: ProMotor/T. Volz

Antiblockiersystem oder das elektronische Stabilitätsprogramm leisten seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Jetzt wird der Einbau weiterer Assistenzsysteme, wie Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent oder Müdigkeitswarner, in Neufahrzeugen verpflichtend. Die sogenannte Ausrüstungspflicht gilt ab Juli 2022 in der EU für neue Fahrzeugmodelle, die im Rahmen der Typgenehmigung für den europäischen Markt zugelassen werden – ab Juli 2024 dann für alle Neufahrzeuge.

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