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Unter bestimmten Voraussetzungen sind Snap-in-Ventile auch oberhalb von 210 km/h erlaubt

Gummiventil mit RDKS-Sensor. Bild: Blenk
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Rad & Reifen.

Grundsätzlich dürfen Gummiventile nur in einem Geschwindigkeitsbereich bis 210 km/h zum Einsatz kommen. Entsprechend müssen bei Fahrzeugen, die schneller unterwegs sind, Metallventile verwendet werden.

Es sei denn, die verwendeten Räder haben eine Zulassung, die auch in höheren Geschwindigkeitsbereichen Gummiventile erlaubt.

Das ist dann der Fall, wenn das Ventil durch konstruktive Maßnahmen am Rad gegen ein zu starkes Biegen aufgrund von Schwerkraft gestützt wird (z. B. weil es quasi in einer tiefen Bohrung eingebettet ist).

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