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Unter bestimmten Voraussetzungen sind Snap-in-Ventile auch oberhalb von 210 km/h erlaubt

Gummiventil mit RDKS-Sensor. Bild: Blenk
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Rad & Reifen.

Grundsätzlich dürfen Gummiventile nur in einem Geschwindigkeitsbereich bis 210 km/h zum Einsatz kommen. Entsprechend müssen bei Fahrzeugen, die schneller unterwegs sind, Metallventile verwendet werden.

Es sei denn, die verwendeten Räder haben eine Zulassung, die auch in höheren Geschwindigkeitsbereichen Gummiventile erlaubt.

Das ist dann der Fall, wenn das Ventil durch konstruktive Maßnahmen am Rad gegen ein zu starkes Biegen aufgrund von Schwerkraft gestützt wird (z. B. weil es quasi in einer tiefen Bohrung eingebettet ist).

2 Kommentare

  • Dirk Kowasch

    Guten Tag,
    was erzählen sie den leuten für einen Quatsch? Grundsätzlich sind sie ein Dummschwätzer. Es gibt genügend Fahrzeuge, die weit über 210 Km/h fahren und Gummiventilke haben ab Werk. Also was soll der Nonsens?

    • Torsten Schmidt Chefredakteur

      Sehr geehrter Herr Kowatsch, ihr Kommentar ist nicht nur niveaulos und sagt viel über Sie aus, sondern zeugt auch davon, dass Sie anscheinend Texte nicht lesen und/oder interpretieren können. Die Fahrzeuge, in denen Gummiventile drin sind und die weit über 210 km/h fahren, erfüllen dann eben genau die im Beitrag genannten Kriterien, um auch oberhalb dieser Geschwindigkeit Snap-in-Ventile haben zu dürfen.

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