Kommentar zu FAS

Fahrerassistenzsysteme: Sicher unsicher

Im Zusammenhang mit Fahrerassistenzsystemen stellen sich viele Autofahrer die Frage: "Kann ich mich nun auf meinen Assistenten im Auto verlassen oder nicht? Dazu und zur Haftungsfrage kommentiert KRAFTHAND-Redakteurin Kerstin Thiele.

Bild: Ford

Spurhalteassistent, adaptiver Fernlichtassistent, Abstandsregeltempomat oder (Not-)Bremsassistent – das Angebot an Fahrerassistenzsystemen (FAS) wird immer umfangreicher. Doch so hilfreich die Systeme sein mögen, so anfällig ist die Technik, selbst Fehler zu machen. Ebenso wenig eindeutig ist die Antwort auf die Frage nach der (Produkt-)Haftung.

Spurhalteassistent, adaptiver Fernlichtassistent, Abstandsregeltempomat oder (Not-)Bremsassistent – das Angebot an Fahrerassistenzsystemen (FAS) wird immer umfangreicher. Sie sollen den Autofahrer in bestimmten Situationen unterstützen, zugunsten von Sicherheit, Komfort und Wirtschaftlichkeit. Wer beispielsweise auf längeren Autobahnstrecken den Tempomat einschaltet, spart Sprit und kann sich mehr oder weniger in den Fahrzeugsitz zurücklehnen.

Doch so hilfreich die Systeme sein mögen, so anfällig ist die Technik, selbst Fehler zu machen. Es bleibt die Frage: Kann ich mich nun auf meinen Assistenten im Auto verlassen oder nicht? Das Amtsgericht Dortmund hat dazu nun entschieden: Laut Straßenverkehrsgesetz muss der Fahrer die Steuerung unverzüglich wieder selbst übernehmen, wenn Assistenzsysteme überfordert sind.

Bei hochtechnischen Systemen sei immer mit einer gewissen Fehleranfälligkeit zu rechnen. Doch woran und wie erkenne ich rechtzeitig, dass auf die technische Hilfe plötzlich kein Verlass ist? Hierauf gibt das Dortmunder Urteil leider keine Antwort. Dabei wäre sie dringend notwendig. Nehmen wir beispielsweise den Notbremsassistenten: Er soll Unfälle abschwächen oder sie gar verhindern. Versagt er, ist nach aktueller Rechtslage der Hersteller nicht in der Haftung. Es kann aber doch nicht sein, dass in so einem Fall ausschließlich der Fahrer verantwortlich gemacht wird. Schließlich bezahlt er für ein Sicherheitsfeature – und darauf muss er sich auch verlassen können.

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