Technische Mitteilungen

HU-Richtlinie: Was sich ändert und wo es steht

KRAFTHAND veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir Sie über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.

Seit Anfang des Jahres gilt eine überarbeitete HU-Richtlinie. Bild: KÜS

Nachdem der Verordnungsgeber erst 2018 eine Neufassung der HU-Richtlinie veröffentlicht hat, gab es erneut Bedarf für eine Überarbeitung. Die nachfolgende aktuelle HU-Richtlinie, die inklusive der Anlagen  1 und 2 mehr als 40  Seiten umfasst und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht wurde, muss seit Erscheinen des Textes im Verkehrsblatt 24/2019 angewandt werden.

Notwendig wurde die Änderung der HU-Richtlinie unter anderem deshalb, weil Kfz-Werkstätten, die in Zukunft die AU als sogenannte beigestellte Prüfung den jeweiligen Prüforganisationen zuliefern, ab Mitte 2021 einem akkreditierten System angeschlossen sein müssen. In Ausgabe 23-24/2019 berichtete KRAFTHAND ausführlich darüber und dass dies weniger dramatisch sein werde als es klinge.

Doch zurück zur HU-Richtlinie: Hier zusammengefasst die wichtigsten Änderungen:

  • Änderung bei der Prüfung von Pkw-Flüssiggasanlagen (Details dazu auch in den technischen Mitteilungen in KRAFTHAND 3-4/2020).
  • Mangelnummer „D8.2.2.2c“ bei Punkt 4.2 hinzugefügt.
  • Untersuchungsposition 100.3 zu Sonstige Schilder entfallen.
  • Untersuchungsposition 1.1.14 Bremsscheiben/-trommeln um Mangelfeststellung „D1.1.14 Abschirmblech fehlt oder beschädigt“ ergänzt.
  • Untersuchungsposition 3.6 zum Antibeschlagsystem entfallen.
  • Untersuchungsposition 6.1.3 Kraftstoff-/Gasanlage (Antrieb/Heizung) um Mangelfeststellung „D6.1.3 b Zulässigkeit oder Prüfung nach Nummer 7 des DVGW – Arbeitsblatt G607 ‚Flüssiggasanlagen’ für Kfz nicht nachgewiesen“ ergänzt.

Zu Details und zum Originaltext der Richtlinie bekommen KRAFTHAND- Abonnenten hier Zugang. Dazu PDF-Datei 5/2020 anklicken.

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