Technische Mitteilungen

Änderungen zum Verfahren für Fahrzeug-Einzelgenehmigungen

Krafthand veröffentlicht alle für das Ausführen der AU, AUK, HU, GSP/GAP und SP relevanten Auszüge aus dem Verkehrsblatt. Darüber hinaus informieren wir über wichtige Veränderungen im gesetzlichen Regelwerk, die Ihre tägliche Betriebspraxis betreffen.

Seit dem 15. Februar 2022 sind geänderte Auslegungs- und Anwendungshinweise für den Vollzug der Verfahren der Fahrzeug-Einzelgenehmigung anzuwenden. Bild: KÜS

Im Verkehrsblatt 3/2022 hat der Gesetzgeber die Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise für den Vollzug der Verfahren der Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Artikel 44 und Artikel 45 der Verordnung veröffentlicht. Auch wenn diese im Grunde vorwiegend die Zuständigkeit des KBA berühren – unter anderem in Hinblick darauf, welche Technischen Dienste für EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen berechtigt sind –, gibt Krafthand für interessierte Leser den Originalwortlaut der seit 15. Februar 2022 anzuwendenden geänderten Hinweise für Einzelgenehmigungen wieder.

Der komplette Text zur Neufassung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgerätenden aus dem Verkehrsblatt 3/2022 steht Krafthand-Abonnenten auf www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen zur Verfügung. Dazu die PDF Technische Mitteilungen 6/2022 anklicken.

 

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