Kommentar zu Hochvoltakkus

Von Herstellergarantien und Reichweiten

Einige Experten sagen, dass Akkus von E-Autos sehr langlebig sind. Doch viele Autobauer wissen nicht, was die HV-Batterie nach zehn oder zwölf Jahren noch leistet.

KRAFTHAND-Chefredakteur Torsten Schmidt
Bild: Krafthand

In Ausgabe 13-14/2020 habe ich mir hier die Frage gestellt, ob die Förderungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge „Subventionen für Wegwerfautos?“ sind. Es ging darum, dass mir die Diskussion zu kurz kommt, ob die Akkus der Hochvoltautos auch in zehn oder 15 Jahren noch leistungsfähig genug für einen vernünftigen Betrieb von E-Mobilen sind.

Oder ob wegen deutlich reduzierter Reichweiten schon vorher eine neue Batterie gebraucht wird. Was ich als katastrophal empfinden würde. Zum einen aufgrund der hohen Akkukosten, aber auch, weil das Herstellen und Recyceln von Batterien die Umwelt belastet.

Nun sagen viele Experten, dass die Hochvoltakkus lange halten und außerdem nach ihrem Dasein in Autos als Stromspeicher – etwa von grünem Strom in Haushalten – dienen können. Stichwort Second Life. Das ist sicher eine gute Idee. Sie verhindert jedoch nicht, dass ein E-Auto in seinem Lebenszyklus womöglich eine zweite Batterie braucht.

Acht Jahre oder 160.000 Kilometer Garantie geben die meisten OEMs auf den Akku

Deshalb haben wir über 20 Autobauer gefragt, wie lange ihre Akkus halten und was sie im „Alter“ noch imstande sind zu leisten. Die Antworten finden sich in unserem „großen Batteriereport“. So viel sei schon hier verraten: Viele Fahrzeughersteller treffen mangels Erfahrung keine Aussage darüber, wie leistungsfähig die Akkus in zehn oder zwölf Jahren noch sein werden.

Aber immerhin: Acht Jahre oder 160.000 Kilometer Garantie geben die meisten OEMs auf den Akku. Was automatisch die Frage aufwirft, ob freie Werkstätten während dieser Zeit von den regelmäßig anstehenden Kundendiensten ausgeschlossen sind? Denn eine Garantie ist – anders als die gesetzliche Gewährleistung – immer eine freiwillige Leistung und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, wie etwa die Wartung im Markenbetrieb.

Ob das jedoch bei den Batteriegarantien greifen würde, ist fraglich. Diese sind in der Regel im Kaufpreis inbegriffen, sodass solche Klauseln wohl keinen Erfolg haben dürften. Doch hätte, wenn und Aber: Für absolute Klarheit fehlt aktuell eine explizite Regelung und die Erfahrung aus der Praxis. Warum freie Kfz-Werkstätten trotzdem nicht im rechtsfreien Raum stehen, erklärt unsere Rechtsexpertin. Sie hat das Thema einer rechtlichen Betrachtung unterzogen hat.

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